Aus Sicherheitsgründen komme es vor, so heisst es in der Mitteilung, dass Bevölkerungsgruppen zeitlich begrenzt oder für immer von den Spenden ausgeschlossen würden.
Es sei nicht möglich jeden Fall einzeln zu begutachten. Um den Nutznießern von Blutspenden qualitativ hochwertiges Blut zu garantieren, seien z.B. jene Personen ausgeschlossen, die in Regionen reisten wo es Malaria gibt. Die männlichen Homo- und Bisexuellen würden einer Risikogruppe angehören und sie würden aus diesem Grund von den Spenden ausgeschlossen.
Das „Centre“ verwiest auf die entsprechende EU-Direktive 2004/33/CE die technische Standarts bei Blutspenden festlegt.
Obwohl die Zahl der heterosexuellen Aids-Infizierten steige, liege deren Zahl immer noch weit unter jener der Homosexuellen. Im übrigen sei Blutspenden kein Grundrecht.
Das CET schlussfolgert, auch wenn Homosexuelle es so empfinden würden, verstoße das Spendeverbot nicht gegen die Chancengleichheit.
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