Tom Wenandy
Entsprechend einem großherzoglichen Reglement aus dem Jahr 1996 müssen Inhaber eines Führerscheins diesen derzeit ab dem 70. Lebensjahr alle drei Jahre und ab dem 80. Geburtstag jedes Jahr erneuern lassen.
Zu oft findet Ben Fayot. In einer an den zuständigen Nachhaltigkeitsminister gerichteten parlamentarischen Anfrage wollte der LSAP-Abgeordnete jüngst wissen, ob aufgrund verbesserter physischer Leistungen im Alter und einer allgemein höheren Lebenserwartung, aber auch hinsichtlich einer administrativen Vereinfachung die oben genannten Regelungen nicht an die gesundheitliche Entwicklung angepasst werden müssten. Sofern sie nicht übermäßig durchgeführt würden, stelle er die Notwendigkeit regelmäßiger medizinischer Kontrollen nicht in Frage, präzisiert Fayot in seinem Schreiben.
Eine klare Antwort auf die von Ben Fayot gestellte Frage gibt Nachhaltigkeitsminister Claude Wiseler in seinem Antwortschreiben nicht. Einerseits erinnert er daran, dass die angesprochenen gesetzlichen Regelungen aus dem Jahr 1996 in enger Zusammenarbeit mit der die Interessen älterer Menschen vertretenden Vereinigung Amiperas („Amicale des personnes retraitées, âgées et solitaires“) beschlossen wurden. Andererseits kündigt Wiseler an, dass die Zeiträume für die Erneuerung der Führerscheine im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/126/CE bezüglich von Fahrerlaubnissen überprüft würden.
Der Minister erklärt weiter, dass im vergangenen Jahr – alle Fahrzeugklassen und alle Altersgruppen zusammengenommen – genau 44.324 Führerscheine neu ausgestellt wurden. In 24.820 Fällen habe es sich dabei um eine Verlängerung der Fahrerlaubnis gehandelt. Dies weil die jeweiligen Inhaber eine der vom „Code de la route“ vorgesehenen Altersgrenzen erreicht hatten.
Von den fast 25.000 erneuerten Führerscheinen waren in 5.471 Fällen die Inhaber zwischen 70 und 79 Jahre alt, 4.693-mal waren sie 80 Jahre alt oder älter. Die Anfragen von Personen über 70 Jahren an der Gesamtzahl ausgestellter Führerscheine beträgt damit 22,9 Prozent.
Bleibt noch anzumerken, dass die Zahl „erneuerter“ Führerscheine zwischen 1989 und 2009 von 6.547 auf die oben erwähnten 24.820 gestiegen ist und dass die älteste Person, deren Führerschein 2009 verlängert wurde, stolze 102 Jahre alt war.
De Maart
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