Sonntag21. Dezember 2025

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Zoufftgen-Revisionsprozess: „Urteile leicht anpassen!“

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Vor dem von Jean-Claude Wiwinius präsidierten Berufungsgericht kamen am Montag Me Pierre Reuter, der Verteidiger des Fahrdienstleiters Claude T., sowie der Generalanwalt Georges Wivenes zum strafrechtlichen Bereich des Zoufftgen-Prozesses zu Wort.

Carlo Kass

Me Pierre Reuter sprach von einer karikaturalen Darstellung der Ereignisse während der ersten Instanz, bei der auch eine desaströse Expertise von einem Gutachter abgegeben wurde, die in mehreren Punkten von den CFL-Ingenieuren widerlegt wurde. Er forderte die Annullierung dieses Gutachtens und die Bestimmung eines neuen Experten.

Der Anwalt des Fahrdienstleiters ging dann auf die verschiedenen Versionen des mitangeklagten Zugansagers Patrick M. ein, die seinen Klienten zusehends belasteten. Dieser habe in einer ersten Vernehmung behauptet, er habe geglaubt, der Zug aus Thionville sei schon längst in Bettemburg angekommen, um nun zu behaupten, er hätte Claude T. zweimal darauf aufmerksam gemacht, es sei noch ein Zug aus Frankreich Siehe auch: KOMMENTARunterwegs.

Sein Mandant hingegen habe von Anfang an eine klare Verteidigungslinie gehabt und habe seine Fehler eingestanden, während man sich dem Eindruck nur schwer entziehen könnte, Patrick M. wolle alle Verantwortung auf die Schultern seines Klienten umladen.

Menschliche Fehler

Außerdem haben vier gestandene Eisenbahner es nicht fertig gebracht, nach dem Erkennen des Fehlers die Katastrophe noch zu verhindern, weil die technischen CFL-Anlagen nicht richtig funktionierten. Und genau zu dem Zweck, die menschlichen Fehler auszubügeln, seien solche Sicherheitssysteme ja installiert, meinte Pierre Reuter weiter.

Er habe nicht Revision eingereicht, um einen Freispruch zu erwirken, sondern eine Milderung der Strafe aus erster Instanz, die mit vier Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung, zu hoch ausgefallen war, so der Verteidiger abschließend.

In seinem Strafantrag widersetzte sich der Vertreter des „Parquet“, Georges Wivenes, nicht der Revision der Strafe von sechs Monaten auf Bewährung für Paul K., fand die Strafe von vier Jahren, davon zwei auf Bewährung, für Claude T. in erster Instanz jedoch angemessen und forderte deren Bestätigung.

Die Strafe von 36 Monaten ohne Bewährung für Patrick M. aus erster Instanz sollte der des Fahrdienstleiters als Hauptverantwortlicher angepasst werden.

Der Prozess wird am Mittwoch mit den Plädoyers der Nebenkläger fortgesetzt.