Mittwoch22. Oktober 2025

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Wird die Sauer wieder zum Freibad?

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Vor wenigen Wochen schreckte das Wasserwirtschaftsamt mit der Meldung auf, laut europäischen Direktiven dürfe in Luxemburg nur noch im Stausee, im Weiswampacher See und den Baggerweihern gebadet werden. In allen anderen Flüsse und Bächen ist gemäß großherzoglicher Verordnung vom 19. Mai 2009 das Baden verboten.

Robert Schneider

Hinzu kommt die jüngste Warnung, laut der vom regelmäßigen Verzehr von Weißfisch aus der Mosel (z.B. Aale) abgeraten wird. Die Fischerföderation hat bereits in einem geharnischten Schreiben hierauf reagiert.

Liest man die dicken Maßnahmenkataloge von Ministerium und Verwaltung zur Verbesserung der Oberflächengewässer (kaum eine Verwaltung hat eine größere Internet-Präsenz als das Wasserwirtschaftsamt), so dürfte es eigentlich keinen Zweifel darüber geben, dass diese Maßnahme lediglich eine zeitlich begrenzte ist und sowohl die Campingbetreiber als auch Touristen und einheimische Freunde des Badens und Schwimmens in unseren Gewässern in wenigen Jahren wieder auf ihre Kosten kommen werden (vergl. hierzu auch unser Interview mit dem zuständigen Innenminister Jean-Marie Halsdorf). Allerdings ist es mit dem Katalog allein nicht getan: Die zahlreichen Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Oberflächengewässer, die im Dezember 2009 publiziert wurden (www.eau.public.lu/actualites/2009/12/plan_de_gestion/ Massnahmeprogramm_Detail.pdf) und einen Katalog von 220 Seiten ausmachen, müssen auch umgesetzt werden. Und bei der Umsetzung hängt viel von den Gemeinden ab, von denen beim Bau der Kläranlagen die Initiative ausgehen muss.

Kläranlagen an der Mosel

Klar ist zum jetzigen Zeitpunkt, dass die beiden geplanten und dringend notwendigen Kläranlagen an der Mosel (Bech und Mertert/Wasserbillig) kurzfristig realisiert werden.
Die Luxemburger Wasserpolitik wird vom Gesetz vom 19. Dezember 2008 geregelt, das der sehr weit gehenden europäischen Legislation in Sachen Wasserschutz Rechnung trägt. Laut dieser Direktive sollen alle Wasserläufe nach und nach in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden (Derogationen sind etwa bei Schifffahrtswegen wie der Mosel möglich).
Weiter sieht das Gesetz eine internationale Koordination vor, da die Verwaltung der europäischen Gewässer nach hydrographischen Becken geregelt ist (Luxemburg begreift das Mosel/Rhein-Becken und das Becken der Meuse).

Das Prinzip des kostendeckenden Wasserpreises, das zurzeit umgesetzt wird, ist ein weiterer Aspekt dieses Gesetzes, ebenso wie der Naturschutz und die Bürgerbeteiligung.
Der oben erwähnte Maßnahmenkatalog ist somit in Luxemburg, wo die Gemeinde-Autonomie bei der Wasserversorgung gilt, ein wichtiges Instrument für die Kommunen bzw. für die Wasserversorgungs-Syndikate, bei denen zahlreiche Gemeinden Mitglied sind, um die Flüsse und Bäche in einen Zustand zu bringen, der sowohl biologisch als auch morphologisch gut bis sehr gut sein wird.

Er enthält detaillierte Angaben über auszuführende bauliche Maßnahmen wie zu realisierende Kläranlagen, Kanäle, Kollektoren, Anschlüsse, Pumpwerke usw. sowie über flankierende Eingriffe, die etwa die Auswirkungen der Landwirtschaft auf das Wasser minimieren sollen.

„Tickende Zeitbomben“

Dies jedenfalls nach aktuellem Stand der Wissenschaft, denn, wie Minister Halsdorf uns gegenüber erklärte, nicht alles, was die Gewässer betrifft, ist absehbar.

Es würden einige Zeitbomben ticken, so zum Beispiel die Belastung durch Mikro- und Nanostoffe. Im Rheintal wird seit einigen Jahren zum Beispiel beobachtet, dass die Kinder größere Brüste als in anderen Regionen entwickeln. Dort wird Trinkwasser durch Uferfiltrate gewonnen und Spuren von Medikamenten (wie etwa die Antibabypille) sorgen für eine hormonelle Belastung.