Mittwoch26. November 2025

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Vorwurf: Luxemburger nötigte seine Halbschwester zum Sex

Vorwurf: Luxemburger nötigte seine Halbschwester zum Sex

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Wieder einmal steht in einem Vergewaltigungsfall, der seit vorgestern vor der von Sylvie Conter präsidierten Kriminalkammer verhandelt wird, Aussage gegen Aussage. Dylan M., der
alles von sich weist, wird bezichtigt, seine damals 14-jährige Halbschwester sexuell genötigt zu haben.

Der Strafantrag vor dem Prozess ist dementsprechend auch ziemlich heftig ausgefallen. So habe der Halbbruder bei einem gemeinsamen Fernsehabend seine Schwester mit massiver Gewalt zum Sex genötigt. Danach soll er ihr auch noch gedroht haben, ihre Mutter und eine Freundin zu vergewaltigen, wenn sie reden würde.

Voll schuldfähig

Der Angeklagte sei voll schuld- und zurechnungsfähig, hatte der Gerichtspsychiater Edmond Reynaud vorgestern ausgesagt. Der psychologische Gutachter Robert Schiltz trug indes die Aussagen des Opfers mit Vorsicht vor und die Forensikerin Elisabet Petkowsky gab an, nicht genug genetische Fingerabdrücke am Opfer gefunden zu haben, um dessen Bericht stützen zu können. Daraufhin stellte der Verteidiger, dessen Mandant seit dem 15. August 2016 in U-Haft sitzt, den Antrag, das Opfer vor Gericht zu hören. Dem Antrag wurde stattgegeben.

Gestern nun wurde das Opfer während anderthalb Stunden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört. Auch die Mutter des Mädchens sagte aus. Sie habe bei einem Telefongespräch zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer am vergangenen Montag mitbekommen, dass ihre Tochter ihrem Halbbruder helfen wolle – und das, obwohl sie ihr sofort nach dem Vorfall erzählt hatte, was passiert war.

Was passierte wirklich?

Gestern habe sie vor Gericht von Berührungen, nicht jedoch von Geschlechtsverkehr gesprochen, meinte die Vorsitzende. Daraufhin stellte sie sich die Frage, ob das Opfer am Montag unter Druck gesetzt wurde. Die Mutter sagte anschließend aus, dass ihr inhaftierter Sohn ihr und ihrem Mann vorgeworfen habe, dass sie schuld an dem, was geschehen war, seien, weil er nie Freundinnen mit nach Hause bringen durfte. Dies habe ihr Mann damals als Geständnis gewertet. Danach trat der Beschuldigte vor die Richterin und wies erneut alle Vorwürfe von sich. Er habe das Mädchen nie sexuell genötigt oder vergewaltigt.

Auf die DNA-Mischspuren von seiner Halbschwester und ihm angesprochen, gab der Beschuldigte zu, dass er onaniert und sie ihm dabei zugesehen hatte. Hierbei sei kein Kondom benutzt worden. Seine Aussage, er hätte das Opfer angefasst und sich auf der Decke erleichtert, würde eine erneute Anhörung der Forensikerin notwendig machen, sagte die Vorsitzende. Der Prozess wird am kommenden Dienstag mit den Plädoyers und dem definitiven Strafantrag der öffentlichen Anklage fortgesetzt.

Carlo Cass

Developper
19. Oktober 2017 - 20.43

Absolut, hat scho virun Éiwegkeeten opgegraff, firwat et emol "Mensch aus Luxemburg" an emol "Luxemburger" heescht, do kann ee sech säint denken.

armand
19. Oktober 2017 - 14.48

typisch tageblatt.