Alles hatte mit einem offenen Brief von Me Gaston Vogel an die hauptstädtische Bürgermeisterin Lydie Polfer begonnen. Darin hatte sich der Rechtsanwalt über die berufsmäßig organisierte Bettelei in der Hauptstadt empört. Als Herkunftsland der Übeltäter, die er als „Abschaum“ bezeichnet hatte, hatte er Rumänien genannt. Wegen seines Schreibens war er unter anderem von der rumänischen Botschafterin in Luxemburg kritisiert worden.
Wenige Tage später äußerte sich auch Marguerite Biermann, ehemalige Richterin. In einem Schreiben, das am Freitag im Tageblatt veröffentlicht wurde, ist sie der Ansicht, Me Vogel müsse aufgrund von Artikel 457-1 des Strafgesetzbuches wegen fremdenfeindlicher Äußerungen belangt werden. Das würde zu einer Debatte über die Ausländerprobleme führen, die die Politik und die Justiz nicht in den Griff bekommen würden, und über Artikel 457-1, den sie als „Maulkorbgesetz“ bezeichnet, das derlei Debatte unterdrücke.
Me Vogel lässt die Biermannsche Vorwürfe nicht gelten und wirft ihr seinerseits Fremdenfeindlichkeit vor: „Je ne me retrouve en rien dans ce qu’elle écrit et je ne partage en rien son attitude implicitement xénophobe.“ Er weise die Amalgame von Biermann mit „Empörung und Verachtung“ zurück.
Das Original-Schreiben von Richterin a.D. Marguerite Biermann lesen: (Link)
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