Dienstag11. November 2025

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Vier Experten vorerst suspendiert

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LUXEMBURG - Gleich vier Experten für Energiepässe müssen Nachhilfeunterricht nehmen. Ihnen wurde die Zulassung vorerst entzogen. Sie hatten fehlerhafte Pässe erstellt.

Seit dem 1. Januar 2010 müssen alle Wohnungen und Häuser, die verkauft, neu vermietet, neugebaut oder renoviert werden, über einen Energiepass verfügen. Das Dokument gibt an, mit welchen Heizkosten der Käufer oder Mieter rechnen muss. Peinlich wird die Sache, wenn der Pass ungenau oder falsch ist.

Logo" class="infobox_img" />Muster eines Energiepasses.

Vier Experten für Energiepässe wurde nun die Zulassung entzogen. Während sechs Monaten dürfen sie keine Bewertungen vornehmen. Auch müssen sie in Weiterbildungskursen. Die Suspendiereung erfolgte, nachdem das Wirtschaftsministerium den Klagen von 9 Personen nachgegangen war. Bei vier von ihnen wurden fehlerhafte Pässe festgestellt. Stichprobenkontrollen des Ministeriums hatten zuvor keine Anomalien zutage gebracht.

Vier von 900

Bei den nun suspendierten Fachleuten handelte es sich um drei Mitglieder der Architektenvereinigung. Der vierte ist ein selbständiger Energieexperte. Energiepässe ausstellen dürfen Architekten, Ingenieure und dazu ausgebildete Techniker. Alle müssen jedoch dazu eine Zusatzausbildung durchlaufen. Derzeit zählt das Land rund 900 dieser Experten. Die Architektenvereinigung hatte bereits letzte Woche zwei der ihren suspendiert.

Gravierende Fehler waren den vier suspendierten Fachleuten nicht unterlaufen, hieß es am Montag auf einer Pressekonferenz von Wirtschafts- und Energieminister Etienne Schneider. In keinem einzigen Fall habe man ein Gebäude in die falsche Energieklasse eingestuft. Vielmehr hatte es der Experte versäumt, das betreffende Gebäude zu besichtigen oder aber einzelne Gebäudeteile waren falsch bewertet worden.

Bei der Erstellung eines Energiepasses werden unter anderem die Dämmung, das Heizsystem, die Verglasung des Hauses oder der Wohnung analysiert. Ermittelt wird einerseits die Energeieffizenzklasse (welche Heiztechnik) und andererseits die Wärmeschutzklasse (Wärmedämmung). Der Energiepass muss vom Eigentümer, dem Bauherrn oder der Miteigentümergemeinschaft beantragt werden. Sie tragen auch die Kosten des Gutachtens. Im Falle der fehlerhaften Pässe werden die betroffenen Wohnungsbesitzer einen neuen Pass ausstellen lassen, bei einem anderen Experten. Die Kosten muss der nunmehr suspendierte Fachmann tragen.

Ab 1. Juli 2012 müssen alle Immobilienanzeigen die Energieeffizienz der angebotenen Immobilie mitteilen.