Claude Molinaro
Im Oktober 2008 schrieb die Präsidentin der Vereinigung „Liberté de conscience“ (Libco) einen Brief an den damaligen Justizminister Luc Frieden, in dem sie verlangt, die Justiz solle etwas gegen Burka-Trägerinnen unternehmen. In dem Brief forderte die Vereinigung, dass das Vermummungsverbot, das in einigen Gemeinden des Landes existiere, auch respektiert werde; das Gesetz müsse für alle Menschen gleich sein. In dem Brief weist Libco den Minister darauf hin, dass der Europarat eine ganz klare Aussage hierzu gemacht hat.
Dieser schrieb, dass angewandte religiöse Prinzipien nicht annehmbar seien, wenn sie eine Menschenrechtsverletzung nach sich zögen. „Nous vous prions donc de prendre une décision ferme et d’en informer les forces de l’ordre“. Der Brief an Justizminister Luc Frieden blieb unbeantwortet.
Im Oktober 2009 dann schrieb „Liberté de conscience“ einen Brief an den Staatsanwalt Robert Biever und verlangte von diesem eine Kopie eines Rundschreibens, welches dieser anscheinend an alle Polizeikommissariate gesandt hatte.
In diesem Brief soll er die Polizei aufgefordert haben, tolerant mit Burka-Trägerinnen zu sein und die Burka im Namen der Religionsfreiheit zu akzeptieren. Eine Bestätigung dieses Briefes erhielt Libco nicht.
In seinem Antwortschreiben erinnerte der Staatsanwalt lediglich daran, dass es im Strafgesetz keine Regelung gebe, die eine Vermummung auf öffentlichen Plätzen oder Straßen unter Strafe stelle.
Ein Vermummungsverbot gebe es lediglich in einigen Gemeinden (s. Kasten). Diese Verbote (Biever nennt drei Gemeinden: Esch, Kayl und Luxemburg) würden sich in einem Punkt unterscheiden. In Esch ist das Maskieren oder Vermummen während der Karnevalszeit ausdrücklich erlaubt. Auch sieht die Escher Verordnung eine Ausnahme vor, falls eine Genehmigung vom Bürgermeister vorliegt. Im Gegensatz zu den beiden anderen Gemeinden sieht die hauptstädtische Polizeiverordnung eine Geldstrafe bis maximal 250 Euro vor.
In der Praxis würde sich durch diese verschiedenen Regelungen ein Problem bezüglich der Gleichheit vor dem Gesetz stellen.
Das von der Libco angesprochene Problem der Burka falle nicht in den Kompetenzbereich der Gemeinden, sondern in den des Gesetzes. Es handele sich hierbei im weitesten Sinne des Wortes um ein Problem sozial-politischer Natur, das an vielen Orten diskutiert werden könne, allerdings nicht im Gerichtssaal. Aus den angegebenen Gründen würde er die Anzeigen der Libco nicht weiter verfolgen, schlussfolgert der Staatsanwalt. Mehr zu diesem Thema in der Donnerstagsausgabe des Tageblatt
Für Xavier Bettel, Schöffe der Stadt Luxemburg, müsse das Reglement dort, wo es besteht, auch angewandt werden. Was die Stadt Luxemburg betreffe, sei die entsprechende Verordnung nicht aus religiösen Motiven erlassen worden, sondern aus Sicherheitsüberlegungen. Er persönlich habe Probleme mit religiösen Bekundungen dieser Art in der Öffentlichkeit, Religion müsse eine Privatangelegenheit bleiben.
Dem Pressesprecher der Polizei, Vic Reuter, zufolge ist es in Luxemburg bisweilen noch zu keiner polizeilichen Verwarnung gegen eine Burka-Trägerin gekommen.
Justizminister François Biltgen sagte dem Tageblatt gegenüber, Freiheit sei ein Prinzip, und um es einzuschränken, bedürfe es schon guter Argumente. Der Minister wies auch auf die Gemeindeverordnungen hin, die eine Vermummung verbieten. Er sei aber nicht sicher, ob diese Vermummungsverbote vor einem Gericht nicht anfechtbar seien.
Falsche Debatte
In einem Beitrag der Tageszeitung L’essentiel erklärte François Biltgen kürzlich, dass es sich hierbei um eine Frage der Religionsfreiheit handele. Freiheit sei wichtig, außer sie gefährde die öffentliche Ordnung. Aber dafür gebe es bereits Verfügungen. So habe ein Polizeibeamter stets das Recht, von jemandem zu verlangen, er oder sie solle das Gesicht bei einer Personenkontrolle zeigen.
Die Burka wäre eine falsche Debatte, sagte Biltgen damals, da es in Luxemburg nicht viele Frauen gebe, die sie trügen, meinte der Minister abschließend. Die meisten Muslime in Luxemburg kämen aus dem früheren Jugoslawien, wo die Burka und auch der Schleier sehr wenig benutzt würden.
De Maart
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