Mittwoch29. Oktober 2025

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Urteil im Pädophilen-Prozess: 18 Jahre Gefängnis

Urteil im Pädophilen-Prozess: 18 Jahre Gefängnis

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Einer besonders schlimmer Fall von Kindesschändung fand am Mittwoch seinen Abschluss vor der Kriminalkammer. Ein 40-Jähriger hatte während Jahren zwei seiner nicht einmal zehn Jahre alten Töchter zwei bis drei Mal pro Monat vergewaltigt und zu sexuellen Handlungen gezwungen.

Ein Vater verlässt periodisch das Ehebett und geht ins Zimmer seiner Kinder. Hier vergewaltigt er eine seiner kleinen Töchter und schickt die drei andern Kinder zur Mutter.

Er benutzt kein Präservativ und erklärt den Mädchen, sie aus dem Fenster zu werfen, falls sie ihn verraten würden. Er bedroht sie mit Messer und Pistole: er tut ihnen weh und auch ihr Weinen hält ihn nicht zurück.

So wird es denn auch Jahre dauern, bis die Kinder ihr Schweigen brechen, sie sind zu dem Zeitpunkt bereits 15, bzw. 16 Jahre alt. Ihre Schulfreunde hatten gemerkt, dass etwas im Argen lag, mit ihnen gesprochen und dann die Schulleitung in Kenntnis gesetzt.

Alkoholabusus ?

Der Beschuldigte will sich an nichts erinnern. Er sei alkoholabhängig und wisse nichts von diesen sexuellen Übergriffen. Aber der Experte in Toxikologie ist formell: es wurde kein chronischer Alkoholabusus festgestellt.

Vor Gericht bricht der Haustyrann in Tränen aus, eine Reaktion, die dem Präsidenten der Kriminalkammer absolut missfällt. Der Angeklagte will von seinen Untaten nichts gewusst und sie erst später erfahren haben. Schließlich sei er ja immer betrunken gewesen! Eine Erklärung, die ihm keiner abkauft.

Die Staatsanwaltschaft hatte keine mildernden Umstände feststellen können und beantragte die Höchststrafe (20 Jahre). Dem trug die Kriminalkammer gestern Rechnung.

Sie verurteilte den Mann zu einer Zuchthausstrafe von 18 Jahren.

r.d.