Donnerstag6. November 2025

Demaart De Maart

Urteil bestätigt: Kopf der Wasserbilliger „Nigeria-Connection“ muss 12 Jahre ins Gefängnis

Urteil bestätigt: Kopf der Wasserbilliger „Nigeria-Connection“ muss 12 Jahre ins Gefängnis
 Foto: Pixabay

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Der Kassationshof (Cour de Cassation) in Luxemburg hat am Freitag (31.10.) ein Urteil und damit eine 12-jährige Haftstrafe und eine Geldbuße von 10.000 Euro bestätigt, zu der ein Mann verurteilt worden war, der in Wasserbillig ein Haus besessen und von dort mit vielen Beteiligten einen weitreichenden Handel mit illegalen Drogen organisiert hat.

Der Mann war in einem Berufungsprozess im Februar 2018 entsprechend verurteilt worden – im Rahmen eines Prozesses, bei dem 21 Angeklagte vor Gericht standen (das Tageblatt berichtete), die dann zu Haftstrafen zwischen 30 Monaten und zwölf Jahren verurteilt worden waren.

Damit wurde eine „Nigeria Connection“ aus dem Feld geräumt: 20 Männer und eine Frau nigerianischer Herkunft haben in Luxemburg im großen Stil mit Drogen gehandelt

Im Oktober 2015 hatte die Polizei bei einer Razzia in Wasserbillig den Drogenring zerschlagen. Das Hauptquartier der Bande befand sich hier. fgg

rene reichling
2. November 2019 - 9.00

angemessen.

Jacques Zeyen
2. November 2019 - 8.26

Es fällt mir schwer über Menschenwürde zu reden wenn ein Dealer meinem Kind Drogen unterjubelt um es als potenziellen Kunden anzuwerben. Zuzüglich zur Szene im Bahnhofsviertel Luxemburg wird jetzt mit Wasserbillig sichtbar was wir seit langem befürchten. Ein Großteil unserer "Geretteten" versucht ihr Glück im Schlaraffenland und zwar auf Teufel komm raus denn sie haben nichts zu verlieren. Denen geht es in einem luxemburgischen Gefängnis besser als in Nigeria. Wir müssen also damit leben,dass Zuwanderung aus armen Ländern einen Anstieg der Kriminalität mit sich bringt.Aber man soll nicht von uns verlangen,dass wir vor solchen Leuten auch noch den Hut ziehen.

Muller Guy
1. November 2019 - 2.51

[gelöscht]

Bitte argumentieren Sie sachlich und achten Sie die Menschenwürde, die auch für verurteilte Straftäter gilt.

- Ihre Redaktion