Im Streit um den Arbeitsvertrag der Dozentin Gudrun Ziegler, die bis zum 31. August bei der Universität Luxemburg tätig war, sprach sich das Arbeitsgericht in erster Instanz gegen die Auflösung dieses Vertrages aus. Unzufrieden über diese Entscheidung, will die Uni jetzt in Berufung gehen.
Das Hochschulgesetz habe der Uni Luxemburg ausdrücklich die Möglichkeit zu befristeten Arbeitsverträgen eingeräumt, analysierte das Luxemburger Arbeitsgericht die Rechtslage in seiner Entscheidung vom 11. Oktober und spricht von ungerechtfertigter Vertragsauflösung.
Interpretations-Frage
Dies sieht die Uni allerdings anders und ist davon überzeugt, die geltenden Gesetze respektiert und nach bestem Wissen gehandelt zu haben. Mit dem Berufungsverfahren will sie endgültige Rechtssicherheit schaffen. Dies sei über den aktuellen Fall hinaus eine wichtige Grundlage für zukünftige Rekrutierungen, so die Uni.
Vor der Auflösung des Arbeitsvertrages wegen schlechter interner Bewertungen seitens der Fakultät, hatten sich die Studenten hinter ihre Dozentin gestellt: „Wir glauben, dass Professorin Dr. Gudrun Ziegler in-transparent und subjektiv beurteilt wurde und lehnen daher diese Bewertung und die hierauf basierenden Entscheidung des Dekans der Fakultät ab.“
Kritik
Weiter heißt es: „Wir akzeptieren nicht, dass Dr. Ziegler, von der Universität Luxemburg auf unprofessionelle Weise abgeurteilt wird, nachdem sie mit vollem Erfolg den Masterstudiengang konzeptualisiert, entwickelt und geleitet hat.“
De Maart

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