Preiserhöhungen von 25 Prozent – das ist die Folge der Liberalisierung der Preisgestaltung in den Luxemburger Fahrschulen. Die Regierung hatte vor kurzem die Preisbindung für Fahrstunden aufgehoben. In Zukunft sollte der freie Wettbewerb die Preise gestalten. Der erfolgte Preisauftrieb scheint den Konsumentenschutz zu beunruhigen. Die ULC will nun die Tarife der Fahrschulen untersuchen und die Ergebnisse demnächst veröffentlichen, heißt es in einer Mitteilung am Mittwoch.
Nicht gut zu reden ist die ULC derzeit auf die Versicherungsgesellschaften. Diese interpretieren neuerdings die Bestimmungen des großherzoglichen Reglementes vom 11. November 2003 über die obligatorische Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen neu. Die Folge: Das Bonusguthaben im Rahmen einer Autohaftpflichtversicherung darf in Zukunft nicht mehr von einem Versicherungsnehmer auf einen Familienangehörigen übertragen werden, zum Beispiel vom Ehemann auf die Ehefrau. Auch wird jedes zusätzliche Fahrzeug ein und desselben Versicherungsnehmers in der Bonus/Malus Kategorie 11, dem Anfangstarif, versichert, auch wenn der betroffene Fahrer einen Bonus auf der Versicherung für sein Erstfahrzeug zu verzeichnen hat. Anders ausgedrückt, so die ULC: „Dieselbe Person ist ein guter Autofahrer bei seinem Erstwagen, jedoch nicht mehr bei seinem Zweitwagen.“ Neu ist auch, dass die Bonus-Malus-Klasse auf einen Neuwagen, der den alten ersetzt, nur dann übertragbar ist, falls dieser derselben Klasse angehört.
Nicht gesetzeskonform
Laut ULC sind diese Bestimmungen nicht konform zum Wettbewerbsgesetz von 2004, das alle von Unternehmen getroffenen Bestimmungen verbietet, die den Wettbewerb begrenzen oder verzerren. „Dies ist hier offensichtlich der Fall, da die Tarife für Autohaftpflichtversicherungen auf diese Weise nicht mehr durch den Wettbewerb gestaltet werden, sondern für alle Versicherungsunternehmen in identischer Höhe abgesprochen sind“, so die ULC.
Der Konsumentenschutz erinnert daran, dass Luxemburg bereits beim Europäischen Gerichtshof bezüglich der Gestaltung der Autohaftpflichttarife verklagt wurde. Nun beschreiten die Versicherungsunternehmen, mit Zustimmung des „Commissariat aux assurances“, wiederum den falschen Weg.
Die ULC will nun beim Luxemburger Wettbewerbsrat klagen.
De Maart

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