Laut Schätzungen der Gemeindeverwaltung stehen in Esch 800 Wohnungen und 200 Häuser leer. Um die 65 als Bauland ausgewiesene Grundstücke, die meisten in Privatbesitz, lägen des Weiteren, zum Teil bereits seit Jahrzehnten, brach, so Schöffin Vera Spautz in einem Tageblatt-Gespräch. Dabei herrsche Wohnungsnot in Esch. Alleine beim „Service logement“ der Stadt seien zwischen 500 und 600 Familien eingeschrieben.
" class="infobox_img" />Leer stehendes Haus in Esch/Alzette.
Die Freigabe leerstehenden Wohnraums soll das Reglement erleichtern, dem der Gemeinderat am Freitagmorgen mit großer Mehrheit zugestimmt hat. Lediglich der DP-Oppositionspolitiker Pim Knaff lehnte das Reglement ab. Es sei verfassungswidrig, argumentierte er.
Das Reglement soll am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten.
Richtig teuer
Wer eine Wohnung oder ein Grundstück aus Spekulationsgründen brachliegen lässt, muss in Zukunft tief in die Tasche greifen. Ein Beispiele: Ist eine Wohnung während 18 Monaten unbewohnt, wird eine Gebühr von 150 Euro pro laufenden Meter Fassade fällig. Im folgenden Jahr wird die Gebühr auf 200 Euro erhöht, falls sich an der Situation noch nichts geändert hat. Im dritten Jahr steigt die Gebühr dann auf 300 Euro. Bei einer sieben Meter breiten Fassade – das dürfte in etwa der durchschnittlichen Breite eines Hauses im Escher Zentrum entsprechen – würde die Leerstand-Gebühr also binnen drei Jahren von 1.050 Euro auf 2.100 Euro steigen. Jeder angefangene Meter wird voll verrechnet.
Bei mehrstöckigen Apartmenthäusern, in denen mehrere Stockwerke unbewohnt sind, wird die Rechnung noch gesalzener, denn für jedes unbewohnte Stockwerk wird der laufende Meter Fassade verrechnet. Beim Beispiel von eben würden zwei unbewohnte Stockwerke den Besitzer nach drei Jahren die stolze Summe von 4.800 Euro jährlich kosten.
Bauland nicht ausgenommen
Auch beim Bauland gilt: Je länger brach, desto höher die Gebühr. Das erste Jahr werden 15 Euro pro Quadratmeter verrechnet, das zweite Jahr 30 Euro und das dritte Jahr 50 Euro. Ein Ar (100 Quadratmeter) kostet im ersten ungenutzten Jahr 1.500 Euro. 3.000 im zweiten Jahr und 5.000 Euro ab dem dritten Jahr.
Ausnahme gilt für Besitzer, die Eigenbedarf anmelden, sei es für sich oder für Familienangehörigen. Von der Taxe entbunden wird jedoch für maximal zwei Jahre. Die Operation kann nicht wiederholt werden. Beim Bauland verhält es sich ähnlich.
Keine Gebühr für eine leer stehende Wohnung zahlen auch Besitzer, die im Senioren- oder Pflegeheim wohnen. Was auch bei brach liegendem Bauland so geregelt wird. Auch Bauland, das für gewerbliche, landwirtschaftliche Aktivität genutzt wird, fällt nicht unter die neue Regelung.
De Maart

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