Streubomben nicht mehr finanzieren

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Streubomben töten jährlich Zehntausende unschuldiger Zivilisten, auch noch lange nach dem Ende eines Krieges. Nun sollen diese Waffen, unter anderem in Luxemburg, verboten werden, allerdings nicht ihre Finanzierung. Stefan Osorio-König

Das Großherzogtum steht kurz davor, den internationalen Vertrag von Oslo zum Verbot von Streubomben zu unterschreiben.
Doch dieser Vertrag weist nach Ansicht der Hilfsorganisation Handicap International erhebliche Lücken auf. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass Luxemburg hinsichtlich des Verbots von Streubomben eine Vorreiterrolle gespielt hat“, erklärt Martin Lagneau, Direktor von Handicap International Luxemburg.
Auch die Luxemburger Bevölkerung hätte durch ihr Engagement, vor allem durch ihre Unterschrift auf der Petition, viel dazu beigetragen, dass das Thema auch politisch diskutiert wurde.
Einer der Knackpunkte für Handicap International ist dabei das sogenannte Prinzip der Interoperabilität.
„Das heißt, dass es mit dem neuen Vertrag der Luxemburger Armee auch weiterhin möglich sein wird, an militärischen Aktionen innerhalb der NATO mitzuwirken, auch wenn dort Streubomben eingesetzt würden“, so Jérôme Bobin von Handicap International Luxemburg, „deswegen sollte solch eine Teilnahme per nationalem Gesetz verboten werden.“
„Wir würden das auch gerne in einem Luxemburger Gesetz haben“, erklärt Ben Fayot, „aber das könnte im Rahmen der Bündnisverpflichtungen möglicherweise schwierig werden.“ Versucht solle es dennoch werden. Bei Handicap International bedauert man auch, dass die Finanzierung von Streubomben in dem Oslo-Vertrag nicht ausdrücklich verboten wird.
„Ein Finanzierungsverbot gehört für uns ganz klar dazu“, so Lagneau weiter, „es kann doch nicht sein, dass man auf der einen Seite diese grausamen Waffen verbietet, auf der anderen aber weiterhin ihre Finanzierung gestattet.“

27 Prozent der Opfer sind Kinder

Die verschiedenen Parteien sind sich allerdings einig, dass ein nationales Gesetz ein Finanzierungsverbot von Streubomben beinhalten müsse.
Unzufrieden mit dem Text des Osloer Vertrags zeigen sich die Vertreter von Handicap International auch hinsichtlich der Definition von Streubomben.
„Wie man Streubomben definiert ist kein unwichtiges Details“, so Bobin weiter, „denn die Definition, wie sie im Moment im Vertrag steht, schließt bestimmte Kategorien von Streubomben vom Verbot aus.“ Das bedeute, dass auch Länder, die den Oslo-Vertrag unterschrieben haben, diese Arten von Streubomben auch weiterhin legal produzieren, lagern und einsetzen dürfen. „Das ist ein Unding. Denn es gibt keine guten oder bösen Streubomben“, so Bobin weiter, „Streubomben töten und verstümmeln wahllos unschuldige Zivilisten.“ Nach einer Erhebung von Handicap International sind 98 Prozent der Opfer Zivilisten, 27 Prozent davon Kinder.
Deswegen ist es für den Verein auch wichtig, weiterhin die Hände nicht in den Schoß zu legen. Handicap International schätzt, dass auch heute noch in 31 Länder Streubomben im Boden liegen, und die Menschen bedrohen. Auch im Georgien-Konflikt seien diese Waffen eingesetzt worden.
Am kommenden Samstag, dem 4. Oktober, organisiert Handicap International seine traditionelle „Schuhpyramide“ auf der Place dArmes, zu der die Bevölkerung eingeladen ist, als Zeichen der Solidarität mit Opfern von Minen und Streubomben ein Paar Schuhe mitzubringen.
Mehr Infos unter www.handicap-international.lu