Eine Erklärung hierfür könnte, so eine aktuelle Studie von CEPS/Instead, das 2009 eingeführte Einheitsstatut sein.
Übernahme der Kosten
Durch die Einführung des Einheitsstatuts im Jahr 2009 rückte das krankheitsbedingte Fehlen am Arbeitsplatz (bzw. das „Blaumachen“) in den Mittelpunkt der Diskussionen. Dies, weil eine der durch das „Statut unique“ eingeführten Hauptneuerungen die Kostenübernahme im Krankheitsfall betrifft.
Vor dem Einheitsstatut nämlich, wurde das krankheitsbedingte Fehlen am Arbeitsplatz bei den Arbeitern von der Sozialversicherung ab dem ersten Fehltag übernommen. Bei den Angestellten war dies erst ab der 15. Woche der Fall. Im Gegenzug lagen die Beitragssätze für Arbeiter weit über jenen der Angestellten.
Mit dem „Statut unique“ wurden beide Systeme nach dem Modell der Angestellten zusammengelegt. Parallel hierzu hat die Regierung eine Mutualitätskasse der Arbeitgeber geschaffen, die den Unternehmen 80 Prozent der Fehlkosten rückerstatten soll. Gespeist wird diese Reserve durch einen von den Unternehmen geleisteten Beitrag, der im Verhältnis zum Krankenstand des Vorjahres berechnet wird.
Im Jahr 2009 wurden für Luxemburgs Privatsektor insgesamt 95 Millionen Beitragstage und 3,1 Millionen Fehltage gezählt. Damit belief sich Quote für krankheitsbedingtes Fehlen auf 3,3 Prozent. Dies geht aus einer aktuellen CEPS/Instead-Studie „L’absentéisme pour maladie dans les entreprises privées implantées au Luxembourg“ (Cahier n°2011-09, avril 2011) hervor.
Anstieg des Krankenstands
2006 lag die Quote leicht darunter, bei 3,2 Prozent. Ersten Schätzungen zufolge soll die Quote 2010 rund 3,6 Prozent erreichen. Somit verzeichnet der Krankenstand in Luxemburgs Privatsektor in den vergangenen vier Jahren einen Anstieg, der sich im vergangenen Jahr etwas beschleunigt hat. Gleichzeitig ist die Zunahme von krankheitsbedingtem Fehlen in Luxemburg aber weniger stark ausgeprägt als im benachbarten Ausland. Zwischen 2008 und 2009 hat der Krankenstand hierzulande um 0,9 Prozent zugenommen, während in Belgien und Deutschland die Steigerungsrate mehr als 4 Prozent betrug.
Eine Erklärung für diese Differenz könnte, so die CEPS-Forscher, in der Einführung des Einheitsstatuts zu finden sein. Dies, weil mit dieser seit 2009 geltenden Neuregelung die Betriebe stärker in die Verantwortung hinsichtlich des Fehlens am Arbeitsplatz genommen werden.
Keine genaue Erklärung
Allerdings unterstreichen die Autoren der Studie mehrmals, dass eine genaue Erklärung für den wenn im Vergleich zum Ausland auch nur leichten Anstieg der vergangenen Jahre nur schwer zu finden ist. Denn neben der Einführung des „statut unique“ würden noch andere, ebenfalls nur schwer zu evaluierende Faktoren eine Rolle spielen.
Zum Beispiel müssen Unternehmen seit 2005 alle krankheitsbedingten Abwesenheiten bei den zuständigen Behörden melden. Die Änderung dieser administrativen Regelung könnte, so die Autoren, zu einem Anstieg der Quote geführt haben, ohne dass die Zahl der Krankheitsfälle an sich zugenommen hätte. Sowohl positiv als auch negativ auf den Krankenstand kann sich je nach Theorie die Wirtschaftskrise auf den Krankenstand der Arbeitnehmer ausgewirkt haben.
Große Unterschiede
Gesichert indes ist die Erkenntnis, dass es in Bezug auf die Fehltage große Unterschiede dem Statut, dem Geschlecht, der Nationalität oder aber dem Alter und dem Aktivitätssektor entsprechend gibt.
So liegt die krankheitsbedingte Abwesenheitsquote bei den Ex-Arbeitern fast doppelt so hoch wie bei den Ex-Privatangestellten (4,4 gegenüber 2,5 Prozent). Diese Differenz erklären die Autoren mit den weniger günstigen Arbeitsbedingungen in den handwerklichen Berufen.
Frauen fehlen statistisch gesehen häufiger als Männer (+ 20%), kaum Unterschiede gibt es zwischen Ortsansässigen und Grenzgängern. Dem Alter entsprechend aufgeschlüsselt, ist der höchste Krankenstand in der Kategorie 55 bis 60 Jahre festzustellen.
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