Sonntag9. November 2025

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Staatsanwalt beantragt erneut 25 Jahre Haft

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Am Montag fand in Luxemburg der Berufungsprozess in der Affäre um den Tod des kleinen Raphael im Jahre 2008. In zweiter Instanz wurde die Bestätigung des ersten Urteils gefragt.

Die Tat geht auf das Jahr 2008 zurück. An Allerheiligen ist der kleine Junge durch ein schweres Hirntrauma zu Tode gekommen. An dem besagten Abend hatte der Hauptbeschuldigte die alleinige Obhut über den kleinen Jungen.
Die Staatsanwaltschaft hob am Montag erneut hervor, dass die Experten in erster Instanz angegeben hatten, dass es sich bei den tödlichen Verletzungen des kleinen Jungen um eine innere Fraktur der Schädeldecke im Bereich des linke Ohrs gehandelt habe.

„Diese Verletzungen können nicht – wie der Beschuldigte angab – von einem Sturz vom Sofa entstanden sein, sondern konnten nur durch massiven Druck oder durch einen Schlag zustande gekommen sein“, so die Staatsanwaltschaft.

Auch schloss die Staatsanwaltschaft aus, dass es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen anderen wie um den Hauptbeschuldigten gehandelt haben konnte. „Des Weiteren hätte er auch nichts unternommen, um dem Jungen zu helfen und somit auch keine Ambulanz gerufen“, so die Staatsanwaltschaft. In zweiter Instanz wurden erneut 25 Jahre Gefängnis für den Hauptbeschuldigten beantragt. Das Urteil ergeht am 16. November.