„Sozialhilfe muss überarbeitet werden“

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Rund drei Wochen vor den Wahlen formulierte am Montag der„lëtzebuerger Flüchtlingsrot“ seine Forderungen an die Parteien. Hauptkritikpunkt war dabei die unzureichende Sozialhilfe für Asylanträger.

25 Euro pro Monat pro Erwachsener: das ist die Summe an Bargeld, die derzeit den Asylanträgern vom Luxemburger Staat zugestanden wird. Für ein Kind sind 12,5 Euro vorgesehen. Hinzu kommen Gutscheine für medizinische Versorgung, für Hygiene, gratis Tickets für den öffentlichen Transport und eine Unterkunft.

Arzttermine und Kleidung

Für den Flüchtlingsrat ist die vorgesehene Summe unzureichend und müsste angepasst werden. Auch die Notwendigkeit vor jedem Arztbesuch einen neuen Gutschein anzufragen, würde erhebliche Probleme schaffen, besonders bei Krankheitsfällen am Wochenende oder abends. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Streichung der Gutscheine für Kleidung. Vor allem die Beschaffung von Unterwäsche, Sportskleidung für Kinder oder Bettwäsche stelle für die Asylanträger ein Problem dar.

Generell ist der „Flüchtlingsrot“ der Meinung, dass der Funktionsmodus der Sozialhilfe eine „totale Abhängigkeits-Situation der Asylanträger gegenüber der Verwaltungen“ schaffe, erklärte am Montag Sylvain Besch (Cefis). Der LFR plädiert für ein System, das den Asylanträgern mehr Autonomie bei der Handhabung der laufenden Ausgaben gewährt. Neben der Frage der Sozialhilfe beschäftigte sich der Flüchtlingsrat auch mit dem geplanten Nationalitätsgesetz, das den Zugang zur luxemburgischen Staatsbürgerschaft erleichtern soll. Die vorgesehen Vereinfachungenwertet der LFR als positiv. Kritik äußerte das aus mehreren Organisationen bestehende Kollektiv allerdings an der Entscheidung der Regierung, der Konvention von 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit nicht beizutreten.

Die Ankündigung der Luxemburger Regierung, 60 syrische Flüchtlinge aufnehmen zu wollen wird vom LFR begrüßt. Der Flüchtlingsrat stellt dennoch eine Reihe von Forderungen. So sollen die Verletzlichkeits-Kriterien der UNHCR (allein stehende Frauen und junge Mädchen, Folteropfer, ältere und kranke Menschen, Schwule und Lesben, Personen mit einer Bindung zu Luxemburg) bei der Auswahl der Flüchtlinge berücksichtigt werden.

Flüchtlinge aus Syrien

Zudem sollen die Flüchtlinge vor ihrer Ankunft im Großherzogtum über die Realitäten des Lebens in Luxemburg aufgeklärt werden. Sie sollen also über das Schulsystem, die Sozialhilfe, die Wohnmöglichkeiten, den Zugang zur medizinischen Versorgung sowie die sozio-kulturellen Aspekte des Landes informiert werden. Der LFR wünscht sich ebenfalls ein Integrationsprogramm für die syrischen Flüchtlinge, das alle potentiellen Akteuren (Staat, Gemeinden, NGOs…) mit einbindet. Auch sollen die Kriterien der Familienzusammenführung für Syrer die bereits Familienmitglieder in Luxemburg haben mit mehr Nachgiebigkeit angewandt werden.