So kann’s gehen … oder auch nicht

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Vor kurzem landeten mehrere Schreiben einer Dame aus Befort auf unserem Redaktionstisch. Sie beschreibt die Zeitspanne zwischen März dieses Jahres, wo sie ihre Kandidatur für einen Posten bei einer Gemeindeverwaltung verschickt hatte, und August 2010, wo sie eine definitive Absage bekam.

Roger Infalt
  
„J’ai lu avec grand intérêt votre annonce parue dans le journal, le 27 février 2010. Par ce biais, je me prends la respectueuse liberté de vous soumettre ma candidature en tant qu’expéditionnaire administrative au service facturation.“

Mit diesen Worten begann der Begleitbrief der jungen Frau zu ihrer Kandidatur, der sie ihren Lebenslauf, einen Auszug aus dem Strafregister, einen Geburtsschein, eine Kopie ihres Ausweises sowie ihres Diploms (13e technicien) beifügte. Sie schickte das Ganze am 11. März dieses Jahres ab und wartete auf eine Antwort.

Am 16. Juli, also satte vier Monate später, erhält die Frau einen Brief seitens der Gemeindeverwaltung, in dem ihr mitgeteilt wird, dass noch nicht alle Ergebnisse des Einstellungsexamens vom 29. April vorliegen würden, deswegen könne der Gemeinderat erst nach den Sommerferien über die Besetzung des erwähnten Postens entscheiden.
Und die erste Sitzung des Gemeinderates finde erst am 6. September statt.

Wie erwähnt, das war am 16. Juli. Doch bereits zwei Tage zuvor, also am 14. Juli, hatte die Frau erneut eine Kandidatur an die Gemeindeverwaltung abgeschickt, und dieses Mal legte sie zu allen Dokumenten, die sie der ersten Kandidatur beigefügt hatte, auch noch das Zertifikat hinzu, das sie nach erfolgreichem Einstellungsexamen erhalten hatte.

Ausgeträumt

Auf dieses Schreiben erhielt sie dieses Mal wohl schneller eine Antwort als auf ihre erste Kandidatur, doch der Inhalt dieses Briefes, der das Datum vom 3. August trägt, versetzte die Frau in Staunen.

Hier ging nun nicht mehr die Rede von einer Gemeinderatssitzung, die erst am 6. September stattfinden soll, sondern ihr wurde gleich unmissverständlich mitgeteilt, dass ihre Kandidatur nicht zurückbehalten werden kann. Ursache: „En effet, nous avons reçu une candidature de la part d’un soldat volontaire de l’armée qui bénéficie du droit de priorité pour les emplois de la carrière inférieure et qui a passé avec succès l’examen requis.“ Damit hatte es sich für die junge Frau ausgeträumt.

Auf unsere Anfrage hin gab uns am Montag der Sekretär betroffener Gemeinde zu verstehen, dass die Gemeindeverwaltungen Luxemburgs per Gesetz auch heute noch immer dazu angehalten werden, die Kandidaturen von Soldaten prioritär zu behandeln.

Oder anders ausgedrückt: „Wenn eine solche Kandidatur vorliegt, dann brauchen wir die anderen Kandidaten nicht einmal auf die Stimmzettel zu schreiben.
Die Gemeinderäte haben dann nur die Wahl zwischen einem ’Ja‘ oder einem ’Nein‘ was den Kandidaten vom Herrenberg anbelangt.“
Was drei Monate Grundausbildung auf dem „Botterweck“ in Diekirch doch alles bewirken können?!