Schülern mit besonderen Bedürfnissen soll der Zugang zu schulischer und beruflicher Qualifikation ermöglicht werden.
Der Gesetzgeber unterscheide, so heißt es in dem Dokument, zwischen Schülern mit besonderen erzieherischen Bedürfnissen und Schülern mit spezifischen erzieherischen Bedürfnissen, wobei sich das vorliegende Gesetzesprojekt 6251 ausschließlich mit ersterer Kategorie beschäftigt.
Das Zentrum für Gleichbehandlung (CET) begrüßt die Initiative prinzipiell, die einer Reihe von Schülern die Gelegenheit bietet, wie andere bewertet und diplomiert zu werden. Allerdings müsse auch die zweitgenannte Gruppe von Schülern eingegliedert werden, so das CET, das an Artikel 11 der Verfassung erinnert, der die soziale Integration von behinderten Bürgern vorsieht.
Auf allen Ebenen eingliedern
Die Konvention zu den Rechten behinderter Menschen, so schreibt das Zentrum weiter, rufe die Staaten auf, das Erziehungssystem so zu gestalten, dass Behinderte auf allen Ebenen eingegliedert werden können und sie ein Leben lang Weiterbildungsmöglichkeiten haben. Luxemburg sei zurzeit dabei, diese Konvention zu unterschreiben (Gesetzesprojekt Nummer 6141) und würde dem Artikel 24 der genannten Konvention nicht entsprechen, falls Schüler mit spezifischen Bedürfnissen nicht berücksichtigt würden.
Es mangelt an„manpower“
Das CET regt in diesem Kontext die Bildung einer multidisziplinären Expertengruppe an, die einen Plan zur Betreuung dieser Schüler ausarbeiten solle, die so am normalen Unterricht teilnehmen könnten.
Die im Gesetz vorgesehenen Anpassungen der Schulen an die besonderen Bedürfnisse verschiedener Schüler sollen laut Text in einem vernünftigen Rahmen stattfinden („des aménagements raisonnables“). Das „Centre pour l’égalité du traitement“ verweist hier darauf, dass es in dem Zusammenhang auf verschiedenen Gebieten zurzeit an menschlicher Hilfe fehlt, und hofft demnach, dass die Regierung ihre Absichten zur Integration dennoch umsetzen könne.
Im Gutachten zeigt sich das CET daneben erfreut über die Absicht der Regierung, die Schulgemeinschaft stärker als bislang für die Problematik zu sensibilisieren und die Lehrer entsprechend auszubilden. Durch Sensibilisierungsaktionen könnten Vorurteile abgebaut werde, so das CET weiter, das ebenfalls begrüßt, dass die Anpassungen für die betroffenen Schüler nicht auf Diplomen, Zertifikaten und Bescheinigungen erwähnt werden sollen.
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