Regierung nimmt neuen Anlauf

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Seit dem Wegfall der Visa-Pflicht bei der Einreise in die EU 2010 hat die Zahl der Personen aus Serbien, die in Luxemburg einen Asylantrag stellen, deutlich zugenommen. Jetzt will die Regierung durchgreifen.

Seit Dienstag liegt der
Gesetzentwurf vor, mit dem die Regierung einen neuen Anlauf unternimmt, die
Prozeduren zu beschleunigen. Seit Anfang des Jahres ist die Zahl der Personen aus Serbien, die in Luxemburg einen Asylantrag stellen, regelrecht explodiert. Wöchentlich wollten zeitweise bis zu 50 Personen, vor allem Sinti und Roma, als politische Flüchtlinge anerkannt werden, weil sie sich in ihrer Heimat als ethnische Minderheit bedroht fühlten.

Seit einigen Wochen hat der Andrang dem Vernehmen nach zwar wieder etwas abgenommen, die Unterbringung der Antragsteller bis zum Abschluss der Prozedur bleibt aber problematisch, wie sich zuletzt in der Gemeinde Berdorf zeigte. Wie real die Bedrohung ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Das aktuelle Asylgesetz sieht 13 spezifische Fälle vor, in denen ein Asylantrag über eine beschleunigte Prozedur abgewickelt werden kann. Einer davon ist der des „sicheren Herkunftslandes“. Ein Begriff, der allerdings nirgendwo spezifisch definiert ist. Als einziges Kriterium gilt, dass das Heimatland des Antragstellers auf der entsprechenden Liste des Immigrationsministeriums figuriert. Das ist seit dem 11. April der Fall. Bereits Ende März hatte der Ministerrat beschlossen, Serbien in die Liste der sicheren Länder aufzunehmen.

Prozedur auf Eis

In der Praxis ändert dies im Moment allerdings rein gar nichts. Die „beschleunigte Prozedur“ liegt nämlich seit dem 3. Februar 2010 auf Eis. Damals hatte das Verwaltungsgericht beschlossen, über eine Vorabentscheidung („question préjudicielle“) des Europäischen Gerichtshofs klären zu lassen, ob diese Prozedur, so wie sie das luxemburgische Asylgesetz vorsieht, überhaupt mit den Grundprinzipien der EU kompatibel sei. Knackpunkt dabei: Das Gesetz sieht keine Rekursmöglichkeit gegen die Entscheidung des Ministers vor, die „beschleunigte Prozedur“ anzuwenden. Rekurs ist nach dem aktuellen Gesetz nur gegen die Ablehnung des Antrags und gegen die Ausweisung möglich.

50 Personen pro Woche

Nachdem die Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf sich warten lässt und die Liste der Asylanträge wöchentlich um rund 40 bis 50 Personen wächst, hat die Regierung am Dienstag den Weg einer Gesetzesänderung eingeschlagen. Um die Situation zu deblockieren, wird eine zusätzliche Rekursmöglichkeit gegen die Anwendung der „beschleunigten Prozedur“ eingeführt. Die damit insgesamt drei Rekurse können laut Gesetzentwurf allerdings nur „en bloc“ am Ende der Prozedur eingereicht werden.

Die Reform der Asylgesetzgebung könnte schon Anfang Mai vom Parlament verabschiedet werden.
Das Gutachten des Staatsrats wurde von Immigrationsminister Nicolas Schmit – eine eher ungewöhnliche, aber durchaus legale Prozedur – schon vor der Deponierung des Entwurfs im Parlament eingeholt. Die Hohe Körperschaft zeigt sich mit der Einführung der zusätzlichen Rekursmöglichkeit einverstanden. Nicht verkneifen kann sich der Staatsrat dabei die Bemerkung, dass Regierung und Parlament 2006 unbedingt mit dem Kopf durch die Wand wollten, indem sie sich diesem dreifachen Rekurs widersetzten.