Die Regierung will die Regeln für die administrative Verwahrung abgelehnter Asylbewerber abmildern. Personen, die zurückgeführt werden, können auch unter Hausarrest gestellt werden, wenn ihre Rückführung aus technischen Gründen verschoben wird. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Betroffenen nicht untertauchen.
Im Fall eines abgelehnten Asylantrags hat der Betroffene 30 Tage Zeit, um zu entscheiden, ob er freiwillig in seine Heimat repatriiert werden will. Eine Verlängerung kann beantragt werden. Dabei kann er eine Rückkehrhilfe in Anspruch nehmen.
Gelockert werden die Bedingungen für eine Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen. Derzeit gilt dies nur in außergewöhnlichen Fällen. Demnächst werden die Bedingungen weniger streng gehandhabt, hieß es am Freitag nach der Ministerratssitzung. Außerdem wird die Genehmigung auf drei Jahre verlängert.
tageblatt.lu
De Maart
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