Rechte und Pflichten der Patienten

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Demnächst müsste ein Gesetzesprojekt ins Parlament kommen, das noch vom früheren Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo deponiert und mittlerweile bereits zweimal vom Staatsrat und von zahlreichen betroffenen Vereinigungen („Patientevertriedung“, Ärzteschaft, „Entente“ Spitäler) begutachtet wurde.

Das Gesetzesprojekt 6469 sieht vor, die Rechte und Pflichten der Patienten zu definieren, aber auch jene der medizinischen Dienstleister und will eine Mediationsstelle schaffen, die bei Meinungsverschiedenheiten über die entsprechenden Leistungen vermitteln kann.

Der Gesetzestext, den Berichterstatter Georges Engel dem Parlament vorstellen wird, unterstreicht in seiner Einleitung, das Verhältnis zwischen Patient und den medizinischen Dienstleistern sei von gegenseitigem Respekt, Würde und Respekt geprägt.

Gleiche Rechte

Allen Patienten müssen die gleichen Rechte auf medizinische Pflege zugestanden werden, entsprechend dem Stand der Wissenschaft und der Qualitäts- und Sicherheitsnormen. Weiter ist vorgesehen, den Patienten das gesetzlich festgeschriebene Recht zu garantieren, ihren medizinischen Dienstleister (Arzt, Krankenhaus, usw.) im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten frei zu wählen.

Auf der anderen Seite kann auch ein Dienstleister bei Umsetzung des Gesetzesprojektes die Behandlung eines Patienten verweigern. Diese Entscheidung darf allerdings keinen diskriminierenden Hintergrund haben und der Arzt muss besagtem Patienten bei der Wahl eines anderen Mediziners helfen. Das Gesetz sieht aber auch vor, dass der medizinische Dienstleister – im Rahmen des Möglichen – immer erste Hilfe leisten und die Fortsetzung der Pflege garantieren muss.

Begleiter

Weiter sollen die Patienten das festgeschriebene Recht erhalten, sich bei einer Konsultation von einer Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen. Bei diesem Punkt verlangt besonders die Ärzteschaft noch Aufklärung, da sie eine Gefährdung des „secret médical“ sieht.

Das Recht des Patienten auf Information über seinen Gesundheitszustand und die Behandlungen, die ihm verabreicht werden, sowie deren mögliche Konsequenzen ist ein weiterer Streitpunkt zwischen den Beteiligten. Die Spitäler sehen das Problem des Beweises über diese Information, die „Patientevertriedung“ meint aufgrund ausländischer Beispiele, dies sei zu einfach zu gewährleisten. Patienten können laut Gesetzesprojekt künftig aber auch verlangen, dass sie nicht über ihre Krankheit aufgeklärt werden; außer wenn diese Ignoranz ihnen medizinisch schaden würde. Aus therapeutischen Gründen kann auch der Arzt entscheiden (mit einem Kollegen zusammen), dass dem Patienten eine Erkrankung verheimlicht wird, wenn das Wissen um die Krankheit riskiert, ihm zu schaden. Wenn ein Patient seinen Willen nicht mehr ausdrücken kann, soll der behandelnde Mediziner seinen angenommenen Willen herausfinden.

Der Patient bekommt weiter das Recht auf Einsicht in ein aktuelles Patientendossier, nicht nur im Krankenhaus, sondern auch in den Praxen. Hier gibt es noch Meinungsunterschiede über die Kosten dieser Leistung.

Schließlich ist noch nicht definitiv geklärt, wie die nationale Mediationsstelle bei Streitigkeiten funktionieren soll. Dennoch dürfte das Gesetz die medizinischen Leistungen im Land klarer und moderner gestalten.