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Gegen Corona-Regeln verstoßenPolizei stellt rund 170 Verwarnungen an Betriebe und Privatpersonen aus

Gegen Corona-Regeln verstoßen / Polizei stellt rund 170 Verwarnungen an Betriebe und Privatpersonen aus
Symbolbild Foto: Editpress/Frank Goebel

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In Luxemburg wurden die Corona-Regeln aufgrund der bislang immer weiter gestiegenen Neuinfektionszahlen verschärft. Die Polizei hat bei Kontrollen in den vergangenen Tagen festgestellt: Es gibt immer noch Betriebe und Privatpersonen, die sich nicht an die Auflagen halten. 

Die Polizei hat in der vergangenen Woche wieder Kontrollen im Rahmen der Covid-19-Gesetzgebung durchgeführt. Mehr als 20 Mal haben die Beamten dabei Berichte beziehungsweise Protokolle gegen Betriebe ausgestellt, die sich nicht an die neuen Regeln halten wollten. Am vergangenen Dienstag etwa wurde ein Lebensmittelgeschäft im Süden des Landes kontrolliert und verwarnt, weil sich die Angestellten nicht an die Maskenpflicht hielten. Als die Polizisten wenige Stunden später wieder beim Laden vorbeischauten, mussten sie direkt noch mal intervenieren. Die Angestellten trugen, obwohl sie ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, immer noch keine Masken. 

Übers Wochenende wurden außerdem landesweit mehr als 50 Kontrollen in Cafés und Bistros in Petingen, Düdelingen und Luxemburg-Stadt durchgeführt. Wieder wurden etliche Verstöße gegen die sanitären Vorschriften festgestellt. Außerdem wurden mehr als 150 gebührenpflichtige Verwarnungen gegen Privatpersonen erstellt. Die meisten davon laut Polizei, weil sich die Personen nicht an die Ausgangsbeschränkung ab 23 Uhr hielten und zu spät ohne „triftigen Grund“ unterwegs waren. Die Polizei rät, dass Personen, die zwischen 23 und 6 Uhr unterwegs sind, ein Dokument bei sich tragen, das belegt, wieso man sich auch während der Ausgangssperre bewegen können muss. Das kann etwa eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder ein Reiseticket sein. 

In Wiltz musste die Polizei am Freitagabend eine Privatparty auflösen. Hier waren knapp 20 Personen dabei, zu feiern. Sie alle kassierten ein Protokoll. 

Jangeli
5. November 2020 - 13.34

Waat sinn daat fir Bistroën an Caféen,
an Persounen déi guer neischt respektéieren,
sollen mol public gemaach ginn an anch méi
déck bestroft ginn, mussen dach endléch mol kapéieren
méi Respekt an Vernunft vis à vis vun den Mattbierger
gëllen ze loossen, waat eng lamentabel Gesellschaft.
Dreimol neischt an der Bölz.

Miette
3. November 2020 - 22.10

Ist traurig, dass es zu solchen Strafen kommt. Die doch recht einfachen Regeln sollten selbst von Affen oder gar Kreaturen mit nur einer Zelle möglich sein???

Andreas
3. November 2020 - 18.13

Die, die es noch immer nicht verstanden haben sollte man direkt mit Bußgeldern von 25.000 Euro oder Haft überziehen. Mit diesen Querulanten muss Schluss sein.