Mehr sparen und mehr einnehmen – so lautete die Vorgabe der Regierung für die kommenden Jahre. Am Donnerstag soll das Parlament dem Gesetzentwurf zustimmen, der ab 2011 höhere Steuern vorsieht.
Eingeführt wird ein neuer Spitzensteuersatz von 39 Prozent. Bisher waren es 38 Prozent. Der neue Spitzensteuersatz wird ab einem Jahreseinkommen von 41.793 Euro (Steuerklasse 1) und von 83.586 Euro (Steuerklasse 2) fällig. Konkret heißt dies, dass der Einkommenabschnitt über diese Beträge mit dem neuen Spitzensteuersatz besteuert wird. Der Staat verspricht sich eine Mehreinnahme von 40 Millionen Euro.
Solidaritätssteuer: Von 2,5 auf 4 und 6 Prozent
Die Solidaritätssteuer für die Privathaushalte wird von derzeit 2,5 Prozent auf 4 Prozent angehoben. Diese Abgabe wird auf der Einkommenssteuer berechnet, sie betrifft demnach nur Haushalte, die Steuern zahlen.
Bei einem Jahreseinkommen ab 150.000 Euro (Steuerklasse 1) und 300.000 Euro bei Steuerklasse 2 fällt eine Solidaritätssteuer von 6 Prozent an. Dieser erhöhte Satz wird jedoch nur für den Einkommensabschnitt über 150.000 bzw. 300.000 Euro erhoben. Die Mehreinnahme für den Staat wird auf 43 Millionen Euro geschätzt. Die Steuer finanziert den Beschäftigungsfonds.
Krisensteuer
Neu ist die Krisensteuer von 0,8 Prozent auf alle Einkommensarten. Von der Steuer befreit ist ein Betrag in Höhe des Mindestlohns.
Die neue Steuer wird vorerst nur 2011 erhoben. Darauf hatten sich Regierung und Gewerkschaften bei ihrer Bipartite verständigt. Ende 2011 wollen sie über eine Fortführung der Steuer im Jahr 2012 diskutieren. Der Gesetzentwurf spricht jedoch von einer Krisensteuer für beide Jahre. Zusatzeinnahme 2011: 85 Millionen Euro.
Soli-Steuer für die Betriebe
Wird die Solidaritätssteuer für die Privathaushalte um 1,5 bzw. 3,5 Prozentpunkte angehoben, müssen die Betriebe ab 1.1.2011 nur 1 Prozent zusätzlich zahlen. Die Soli-Steuer für Unternehmen wird von derzeit 4 auf 5 Prozent angehoben. Mehreinnahmen: 12 Millionen Euro.
Neu ist auch eine Abgabe von 1.500 Euro für Finanzbeteiligungsgesellschaften. Der Staatsrat hatte seine Bedenken dagegen geäußert, würde doch eine Art von Unternehmen anders behandelt werden. Die Regierung bleibt jedoch bei ihrem Vorschlag. Bei den betroffenen Firmen handle es sich um Unternehmen, die bisher keine Steuern zahlen. Der Staat erhofft sich 50 Millionen Euro an neuen Einnahmen.
Kilometerpauschale bleibt
Nicht mehr im Gesetzesprojekt vorgesehen ist die Halbierung der Kilometerpauschale. Diese Maßnahmen war nach Gesprächen mit den Gewerkschaften aus dem Steuerpaket gestrichen worden. Den Privathaushalten wären 50 Millionen Euro zusätzlich abgeknöpft worden.
Die weltweite Diskussion um eine Begrenzung von Manager-Bonusse und andere Vergünstigungen ist auch in Luxemburg quasi folgenlos verhallt. Durchringen konnte sich die Regierung lediglich dazu, die steuerliche Absetzbarkeit von Abgangsentschädigungen auf 300.000 Euro zu begrenzen. Teurere „Parachutes dorés“ oder „Golden handshakes“, welche die Unternehmen ihren Angestellten bei Vertragsauflösung auszahlen, dürfen sie in Zukunft steuerlich nicht mehr absetzen.
lmo
De Maart

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