Diskreter werden in Bälde die Verfolgungsjagden der Polizei sein. Damit Verfolgte nicht gleich sehen, dass die Polizei hinter ihnen her ist, darf diese sie in Zukunft ohne Blaulicht und Sirene verfolgen. Nur zum Schluss wird sie die Warnsignale anschalten. Dadurch sollen gefährliche Verfolgungsjagden vermieden werden, heißt es seitens des staatlichen Presse- und Informationsdienstes nach der Sitzung des Ministerrats am Freitag.
" class="infobox_img" />Nur motorisierte Rollstühle, die schneller als 6 Stundenkilometer fahren, müssen angemeldet werden.
Die neue Blaulichtregel ist nur eine der am Freitag angenommenen Änderungen der Straßenverkehrsordnung. Offiziell wird nun das Einfädeln nach dem Reißverschlussprinzip eingeführt. Fahrer auf der nicht abgesperrten Fahrbahn müssen es den Fahrern auf der gesperrten Bahn ermöglichen, sich einzufädeln. Sattelschlepper und Anhänger, die älter als 35 Jahre sind, werden in Zukunft als historische Fahrzeuge eingestuft. Sie müssen dann nur noch alle zwei Jahre zur technischen Kontrolle. Von der Anmeldepflicht ganz entbunden werden hingegen motorisierte Rollstühle, die langsamer als 6 Stundenkilometer sind.
Im Ausland wohnende Personen werden in Zukunft keinen PKW mehr in Luxemburg anmelden können, auch wenn sie einen zweiten Wohnsitz in Luxemburg haben.
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