Samstag8. November 2025

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Neue Richter

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Der Luxemburger Strafvollzug wird reformiert. Das hat Justizminister François Biltgen gestern vor dem zuständigen Parlamentsausschuss angekündigt. Die Hauptneuerung bei der geplanten Reform ist der zukünftige Einsatz von „juges dapplication des peines“.

Aufgabe dieser Strafvollzugsrichter wird – wie der Name es sagt – sein, die Entscheidungen in Bezug auf den Vollzug von Freiheitsstrafen (Hafturlaub oder bedingte Haftentlassung) zu treffen.

Wie Alex Bodry, Mitglied der juristischen Kommission, dem Tageblatt gegenüber erklärte, sei diese Aufgabe bislang immer von der Staatsanwaltschaft sprich von Seiten der Anklage wahrgenommen worden. „Eine anormale Situation, die konträr ist zu allen internationalen Konventionen“, so Bodry.

Dass zukünftig ein Richtergremium über Hafturlaube und bedingte Haftentlassungen entscheiden würde, sei dementsprechend von allen in der Kommission vertretenen Parteien (mit Ausnahme der ADR, deren Vertreter fehlte) begrüßt worden. Zumal immer die Resozialisierung der Inhaftierten im Mittelpunkt stehen soll. Der entsprechende Gesetzentwurf soll bis zum Frühjahr vorgelegt werden.

Zufrieden über die von François Biltgen angekündigte Reform zeigte sich gestern in einer Pressemitteilung die Menschenrechtsliga. Die Reform, die einer langjährigen Forderung der Liga sowie des Ombudsmanns Rechnung trage, würde einem „wenig transparenten, um nicht zu sagen willkürlichen“ System ein Ende setzen.tw