Nazi-Texte auf dem Flohmarkt

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Dürfen alte Nazi-Schriften auf Flohmärkten verkauft werden? Die Gesetzgebung ist recht unklar. An den Mann bzw. Frau kommt die Ware trotz Verbot. Online-Shopping macht's möglich.

Während eines Spaziergangs über den Ostermarkt in Diekirch am vergangenen Wochenende sahen wir uns auf dem Flohmarkt um, der in einem Schulhof abgehalten wurde. Auf Flohmärkten findet der Interessent schon mal das eine oder andere, was er seit Wochen und Monaten sucht. Unter anderem auch Schriften, die man nicht unbedingt zur Belletristik rechnen würde. Nachdem es im vergangenen Jahr etwas ruhiger um dieses Material geworden war, wird jetzt wieder vermehrt „Militaria“ öffentlich angeboten.

„Historisches Material“ werde da angeboten, heißt es. Doch haben Bücher und Hefte, in denen Hitler oder hochrangige Mitglieder der Wehrmacht das Vorwort geschrieben haben und zum Kampf auffordern, wirklich etwas auf einem öffentlichen Markt verloren? Ist der Verkauf solcher Ware überhaupt erlaubt?

Luxemburgs Gesetzgebung ist in dieser Frage recht undeutlich. Zwar verbietet das Gesetz jede Form von Negationismus, das heißt die Verleugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord, wie er etwa im Zweiten Weltkrieg stattfand, doch ein klares Verbot des Verkaufs von Nazischriften spricht das Gesetz nicht aus. Täte es dies, müssten nicht nur die Militaria-Stände auf den Flohmärkten geschlossen werden. Auch etliche Online-Shops müssten gesperrt werden. Denn dort blüht das Geschäft mit den Machwerken aus der Nazi-Zeit.

Mehr dazu in der Mittwoch-Ausgabe des Tageblatts.