Mit der ALE gegen die Arbeitslosigkeit

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12.787 Erwerbslose zählte die Arbeitsmarktverwaltung Ende Juli. Für Arbeitsminister Nicolas Schmit öffnet sich ein weites Betätigungsfeld. Seinem Ressort sind sieben Seiten im 132 Seiten starken Koalitionsabkommen gewidmet. Lucien Montebrusco

Zu Beginn des Kapitels über Arbeit und Beschäftigung beruhigen die Koalitionsparteien: Die Grundprinzipien des Arbeitsrechts zum Schutz der Beschäftigten würden weiterhin geachtet. Garantiert bleibe auch das Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Sicherheit, wobei die Interessen der Betriebe wie auch der Beschäftigten berücksichtigt blieben. Und: Die Regierung lehne eine allgemeine Deregulierung des Arbeitsrechts ab, insbesondere beim Kündigungsschutz.
Dennoch dürfte es auch im Luxemburger Arbeitsrecht zu Veränderungen kommen. In ihrer Vereinbarung sprechen CSV und LSAP von „punktuellen Anpassungen“, die mit den Sozialpartnern abgesprochen würden. Details dazu enthält das Abkommen jedoch keine.
Apropos Sozialdialog. Ihn will man weiterhin pflegen. Neu ist, dass die Regierung sich verpflichtet, das Parlament über die Arbeit der nationalen Tripartite zu informieren. Die Verhandlungen zwischen Regierung, Gewerkschaften und Patronat in der Dreierkonferenz hatten in der Vergangenheit zu Verstimmungen bei einzelnen Abgeordneten geführt, würden doch hinter verschlossenen Türen am Parlament vorbei wichtige Entscheidungen getroffen.
Auch in den Betrieben soll der Sozialdialog verbessert werden. Die aus dem Industriezeitalter stammenden Mitbestimmungsinstrumente sollen modernisiert werden. Was bereits im Koalitionsabkommen von 2004 versprochen worden war. Ein Vorentwurf des neuen Gesetzes liegt bereits vor. Den Staatsrat wolle man dazu drängen, sein Gutachten noch vor Jahresende vorzulegen.
Einen neuen Anlauf will die Koalition auch bei Arbeitszeitkonten nehmen. Der Wirtschafts- und Sozialrat hatte bereits im Juli 2004 einen Bericht dazu abgegeben. Dieser soll den Gesetzentwürfen als Grundlage dienen.
Neu ist hingegen der Vorschlag zu den Öffnungszeiten im Handel. Insbesondere samstags sollen die Geschäfte bis 20.00 Uhr öffnen. Eine Lockerung der Schließzeiten am Sonntag lehnen die Koalitionsparteien jedoch ab.
Etliche Kapitel sind der Wiedereingliederung von Erwerbslosen auf den Arbeitsmarkt gewidmet. Neu wäre dabei die Einführung eines Bonus für Unternehmen, die ältere Stellensuchende (über 50 Jahre), Frauen, die nach einer Kinderpause erneut arbeiten wollen, junge Menschen ohne Berufserfahrung oder unqualifizierte Personen einstellen.
Neuerungen verspricht man auch bei der Arbeitslosenunterstützung. Erwerbslose dürfen sie länger in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, sie beteiligen sich an Weiterbildungskursen.
Ältere Beschäftigte sollen ihrerseits länger im Betrieb bleiben, auch wenn sie nicht mehr zu 100 Prozent arbeiten können. Geschaffen werde die Möglichkeit, das Arbeitsgehalt mit einer Invalidenrente zu kumulieren. Möglich wäre auch der Kumul mit der normalen Rente.
Doch diesen Weg will die Regierung zuerst noch eingehender ausleuchten.