Sonntag9. November 2025

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Mehr Rechte für Gefangene

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In wenigen Jahren wird Luxemburg drei Gefängnisanstalten haben. Zuvor soll der Strafvollzug reformiert werden. Die Gefangenen sollen besser auf das Leben draußen vorbereitet werden.

Mehr Rechte für Gefangene, eine neue Generaldirektion und neue Verantwortliche für den Strafvollzug – das sind die Grundpfeiler der Reform des Strafvollzugs, die Justizminister François Biltgen in Anwesenheit des Noch-Ombudsmanns Marc Fischbach am Donnerstag vorgestellt hat. Fischbach hatte in der Vergangenheit wiederholt Verbesserungsvorschläge unterbreitet.

Das Gefängnis soll in Zukunft den Inhaftierten nicht gänzlich vom Rest der Gesellschaft trennen. So wird auch er in Zukunft die freie Arztwahl haben. Für seine Arbeit in der Strafanstalt soll er mit dem Mindestlohn entlohnt werden, das Recht auf Sozialversicherung bekommen. In Erwägung ziehen könnte man zu einem späteren Zeitpunkt auch das aktive Wahlrecht für Gefangene, hieß es am Donnerstag.

Strafvollzugsrichter

Der Vollzug der Strafe wird bisher vom Generalstaatsanwalt kontrolliert. Diese Arbeit soll in Zukunft ein Kollegium von Strafvollzugsrichtern übernehmen. Sie werden auch die Klagen von Strafgefangenen entgegennehmen, wenn diese wegen Disziplinarvergehen im Gefängnis bestraft wurden. Vor dem Strafvollzugsrichter sollen auch alle Gnadengesuche kommen, die sich auf ein Fahrverbot beziehen. Adressat aller Gnadengesuche ist derzeit der Großherzog. Die Neuregelung soll dessen Postvolumen reduzieren. Derzeit werden jährlich rund 350 Gnadengesuche eingereicht, rund 300 im Zusammenhang mit Fahrverbot.

Auch organisatorische Umänderungen sieht das von Justizminister Biltgen vorgestellte Gesetzprojekt vor. 2017 wird das neue Gefängnis für Untersuchungshäftlinge in Sanem eröffnet. Dann wird das Land drei Haftanstalten haben: Neben dem U-Haftneubau, das Gefängnis in Schrassig und die Einrichtung für offenen Strafvollzug in Givenich. Zwar werden die drei Häuser ihrer eigene Verwaltung haben, nur soll eine Generaldirektion für eine kohärente Strafvollzugspolitik sorgen.

Wärter-Kandidaten nicht nur aus der Armee

Auch für das zukünftige Personal der Haftanstalten sieht der Gesetzentwurf Neuerungen vor. In Zukunft werden Kandidaten auf den Wärterberuf mindestens fünf Jahre Sekundarschule aufweisen müssen. Auch soll nicht nur aus der Armee rekrutiert werden.

Justizminister Biltgen sieht einen engen Zeitplan für seine Reform vor. 2012 soll das Parlament dem Gesetzentwurf zustimmen. 2013 dann sollen die neue Generaldirektion und das Kollegium der Strafvollzugsrichter eingesetzt werden. Zwischen 2014 und 2016 werden die Wärter für die U-Haft-Anstalt rekrutiert und ausgebildet. 2017 soll das neue Gefängnis eröffnet werden.