Dienstag28. Oktober 2025

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„Kundin hat mir Geld aufgezwungen“

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Vor der 18. Kammer des Zuchtpolizeigerichts wurde am Montag der Prozess gegen Patrick und Xavier Sch. fortgeführt, die der Geldveruntreuung mit Urkundenfälschung angeklagt sind.

Carlo Kass

Es war Montag am Hauptangeklagten Patrick Sch., der alle ihm zur Last gelegten Vorwürfe „en bloc“ von sich weist, vor Gericht auszusagen. Dem inzwischen gekündigten Vermögensverwalter einer in Luxemburg ansässigen Bank wird in zwei Fällen vorgeworfen, Gelder von Kunden als persönliche Geschenke empfangen zu haben, obwohl er zwecks Verteidigung seines aufwendigen Geldverkehrs zugibt, ebenfalls von anderen Kunden persönliche Geschenke angenommen zu haben.

Bei den zwei konkreten Fällen handelt es sich einerseits um die von Geldgeschäften scheinbar überforderte Tochter eines vermögenden französischen Industriellen, andererseits um eine ältere Dame aus Deutschland, die beide dem Bankangestellten blindlings vertrauten.

Zum ersten Fall zweifelt der Angeklagte die Aussagen der betrogenen Kundin an, die nicht weniger als 55 angeblich von ihr unterschriebene Quittungen abstreitet. Auf die 13 Millionen LUF angesprochen, die auf dem Konto seiner Mutter eingelaufen sind, die von einer minimalen Rente lebt, meinte der Angeklagte, er habe einem deutschen Kollegen damals 800.000 LUF anvertraut, die ihm sein Vater aus dem Keller holte, um zu spekulieren.

Daraus seien dann die 120.000 Euro Gewinn entstanden, die auf dem Konto seiner Mutter landeten. Mit der Aussage, er habe Geld von seiner Ex-Frau erhalten, führte der Angeklagte die „Märchenstunde“ in die zweite Hälfte, bei der es um ein Geschenk einer in Deutschland wohnenden Kundin geht, die er mehrere Male an Wochenenden besuchte. Sie hatte ihm scheinbar angetragen, mit zwei Kassenbons der Bank bei ihr zu erscheinen.

Milde Gabe

Der eine Kassenbon sollte ein Geschenk an den Vatikan, und hier speziell an den Papst sein, den ihr laut dem Angeklagten die verstorbene Schwester aufgetragen hatte.

Von diesen 1,2 Millionen DM, die über die belgische Nuntiatur geschleust wurden, ist die Hälfte auf Drängen des luxemburgischen Anwalts des Adoptivsohnes der Dame zurückerstattet worden. Die andere Hälfte ist, im doppelten Sinn des Wortes, „sicher“ im Himmel gelandet.

Laut dem Angeklagten, der vorgibt, nichts von einem Erbe gewusst zu haben, bietet die Frau dann 820.000 DM an, um ihn für seine Dienste zu entlohnen. Natürlich habe er dieses Geschenk abgelehnt und ihr vorgehalten, er könne seine Stelle bei der Bank dadurch verlieren.

Zuerst wollte er das Geld an die Bank weiterleiten, doch fürchtete er um seinen Arbeitsplatz und behielt es lieber. Seine Entlassung wollte ihm die Bank mit 50.000 Euro vergolden, wenn er das Geld zurückerstatten würde. Er habe aber befürchtet, die Bank würde ihm das Geld abnehmen. Das Geld aber habe erst angefasst, als er arbeitslos an den Ufern des Genfer Sees in der Schweiz gestrandet war.