Dienstag21. Oktober 2025

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Korruption nicht zurückbehalten

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Die von Elisabeth Capesius präsidierte 18. Kammer des Luxemburger Zuchtpolizeigerichts verurteilte den beschuldigten Steuerbeamten Paul D., der auch privat tätig war, zu vier Jahren Haft mit integraler Bewährung und einer Geldstrafe von 10.000 Euro.

Der Partner von Paul D., der französische Geschäftsmann José J., wurde zu drei Jahren Haft, die ebenfalls auf Bewährung ausgesetzt sind, und einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Beide dürfen fünf resp. drei Jahre nicht mehr buchhalterisch tätig werden.

Das Richtergremium hatte von dem initialen Strafantragsmenü der aktiven resp. passiven Korruption, Fälschung, unterlassene Gebührenerhebung, Vertrauensbruch, Inanspruchnahme illegaler Interessen, Missbrauch öffentlicher Gelder und das Betreiben einer Firma ohne Handelsermächtigung lediglich die Korruption fallen lassen, die in Verbindung mit allen anderen Vergehen laut Artikel 246 die Höchststrafe von zehn Jahren gerechtfertigt hätte.

Die Verurteilten haben 40 Tage Zeit, um Einspruch gegen die Strafen zu erheben. Wie dem auch sei, bleibt nach diesem Prozess die Frage offen, ob der verurteilte Steuerbeamte der einzige in der Verwaltung war, dem solche private Praktiken angehängt werden können.

Immerhin hatte der damalige Bürovorsteher von Paul D. als Zeuge die Frage der Verteidigung unbeantwortet gelassen, ob ihm wegen nebenberuflichen Tätigkeiten eine Steuerberichtigung von nicht weniger als 73.000 Euro aufgebrummt wurde. Marco de la H. hätte sich ja selbst belasten können…
Carlo Kass