Von den fünf in den Voruntersuchungen zurückbehaltenen Personen – die Gemeinde Steinsel als gesetzlich haftbarer Betreiber und das Familienministerium, das die Genehmigung erst zwei Wochen nach der Inbetriebnahme ausgestellt hatte, wurden nicht belangt – wurde lediglich der implizierte Gemeindearbeiter Romain E. freigesprochen.
Der Sicherheitsbeamte der Steinseler Gemeinde Jean-Marie W. sowie die Direktionsbeauftragte Emilie K. wurden in erster Instanz zu zwölf Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, die beiden Erzieher Paul Z. und Jérôme M. erhielten zehn Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe von 5.000 Euro.
Strafantrag übertroffen
Damit hatte die von Marie-Laure Meyer präsidierte 16. Kammer des Luxemburger Zuchtpolizeigerichts den bereits sehr strengen Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die acht bzw. zehn Monate gefordert hatte, sogar noch übertroffen.
Damit war das Richtergremium dem sehr besonnenen Plädoyer der Anwältinnen des stark depressiven Jérôme M. nicht gefolgt, das Urteil wie im Fall des Unfalltodes eines Kindes in einer belgischen Ferienkolonie auf fünf Jahre auszusetzen, weil man nicht junge und unerfahrene Erzieher für die von der Gemeinde zu verantwortenden räumlichen Unzulänglichkeiten belangen sollte.
Formaljuristisches Geplänkel
Nach dem am 18. November 2010 gefällten Urteil gingen denn auch die Eltern des kleinen Luca wie auch zwei der Erzieher in Berufung, der sich die Staatsanwaltschaft anschloss, um die Affäre zusammen zu halten.
Anfangs der Sitzung gab es zwischen den Verteidigern und der für die Familie des Opfers als Nebenklägerin auftretenden Anwältin ein formaljuristisches Geplänkel, bei dem sogar die Verfassungsmäßigkeit des Zugangs zu den Plädoyers der juristischen Vertretung der bereits entschädigten Familie zur Sprache kam, die durch richterlichen Beschluss nach einer kurzen Pause dann doch zugelassen wurde.
Verantwortung
Es war dann die Direktionsbeauftragte Emilie K., die den Schritt in die Berufung damit begründete, dass sie die Verantwortung für diesen tragischen Unfall weder alleine schultern kann noch möchte.
Gemeinsam mit dem Erzieher Paul Z. wollen sie die Gemeindearbeiter gefragt haben, ob die Schränke zwecks einer Raumtrennung, die durch die falsche Decke mit einem Vorhang nicht möglich war, stabil genug wären, um dieser Aufgabe gerecht zu werden, was ihnen von den Arbeitern bestätigt wurde.
Ein aus dem Zylinder gezaubertes Foto
Und obwohl der Gemeindearbeiter Romain E. dies vor den Ermittlern und dem Untersuchungsrichter bestätigt hatte, wollte er gestern nichts mehr davon wissen. Auch der kommunale Sicherheitsbeauftragte Jean-Marie W. hatte eine neue Geschichte parat, nach der die Schränke nun doch an der Mauer standen und nicht mitten im Raum, wie er in erster Instanz ausgesagt hatte, und wie es Romain E. gestern in zweiter Instanz bestätigte.
Um seine Worte zu untermauern, produzierte der Anwalt von Jean-Marie W. – reichlich spät in der Prozedur! – ein von einem DVD-Film abgespeichertes Foto, das den Erzieher Paul Z. am 1. September 2006 beim Manipulieren des Schrankes zeigt, woran dieser sich gestern aber nicht mehr erinnern konnte.
Schwierige Aufgabe
Kein Leichtes also für das Richtergremium, genau festzustellen, wann und von wem die Schränke denn nun von der Mauer weg in den freien Raum gerückt und wann genau die Turnsprossenleiter hinter den Schränken angebracht wurde.
Die Anwälte der beiden kommunalen Verantwortlichen plädierten für die Ansicht des gesamten Films, die dann am Mittwoch gemeinsam mit den Plädoyers der Verteidiger und dem Strafantrag der Generalstaatsanwaltschaft über die Bühne gehen dürfte.
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