Der Abgeordnete wollte wissen, ob die Gesundheitskasse oder die Pflegeversicherung die Kosten für Überwachungsgeräte übernehmen könne, wenn der Verbleib älterer Menschen in deren Wohnung als politisch und gesundheitsökonomisch sinnvoll erachtet wird.
Sollten diese älteren Personen zu Hause nachbetreut werden, so müssten einerseits die Verpflegung und andererseits die Hilfestellung garantiert sein, so der Abgeordnete, der als Beispiel die Kosten für den Blutdruckapparat, das Sat02-Gerät, das elektronische Thermometer, die elektronische Waage, das elektronische Stethoskop, das Glucometer, das Blutanalysegerät usw. anführte.
Mittel gegen Defizit?
Weiter fragte Colombera, ob entsprechende Vital-Parameter im Rahmen der Pflegeversicherung von den Dienstleistern bereits jetzt abgerechnet werden, und ob die Nachsorge chronisch Kranker zu Hause kein Mittel gegen das sich schnell entwickelnde Defizit der Gesundheitskasse sei.
Der Minister verwies in seiner Antwort darauf, dass die Gesundheitskasse zurzeit die Kosten für das Glucometer (Zuckermessgerät), das Koagulometer (Messinstrument der Blutgerinnung) sowie die Überwachung der Atmung, wenn dies bei Kindern notwendig ist, bezahlt. Voraussetzung ist allerdings eine vorher erteilte Genehmigung durch die medizinische Kontrolle der „Sécurité sociale“.
Die Messgeräte für Zucker und ketonische Körper, die am Arm getragen werden, werden ohne diese vorherige Genehmigung rückvergütet.
Weiter, so Mars di Bartolomeo in seiner Antwort, werde derzeit über die Finanzierung verschiedener Geräte diskutiert, mit denen die Hilfs- und Pflegedienstleister die Vitalfunktionen ihrer Kunden messen. Art und Kosten dieser Geräte mit überwachender Funktion stehen zur Debatte.
Nicht vorgesehen
Bislang würden diese Messungen, die von den Pflegenetzen durchgeführt werden, von der nationalen Pflegeversicherung nicht berechnet, da dieser Akt in der Liste der Pflege- und Hilfsangebote nicht festgehalten ist.
Der Vergleich der Kosten der Heimpflege einer chronisch kranken Person mit jenen, die eine entsprechende Betreuung in einem Krankenhaus bedeuten würde, verdiene eine tiefgehendere Analyse, so der Minister weiter. Es stimme zwar, dass im Krankenhaus hohe Infrastrukturkosten entstünden; allerdings seien auf der anderen Seite die Fahrtkosten bei der Heimpflege zu berücksichtigen.
Diese enthielten ebenfalls den Zeitaufwand, der durch die Fahrten von einem Kranken zum nächsten anfällt und der sehr hoch sei. Schlussfolgernd sieht der Minister keine automatischen Einsparungen durch eine verstärkte Betreuung von chronisch Kranken in den eigenen vier Wänden.
Erst nach einer ausführlichen wirtschaftlichen Analyse könne man, so warnt Mars Di Bartolomeo, sich in eine solche Richtung bewegen.
r.s.
De Maart

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