Allerdings nur physische Personen. Moralische Personen könnten per Definition nicht gläubig sein, so Innenminister Dan Kersch in seiner Argumentation.
Bis zum 1. April 2017 haben die Gemeinden Zeit, mit den Kirchenfabriken zu klären, wie es um die Besitzverhältnisse bei den religiösen Gebäuden in Luxemburg steht. Danach werden die Kirchenfabriken abgeschafft und in einem einzigen nationalen Fonds gebündelt, der sich um die Kirchengüter in Luxemburg kümmern soll. Nach der Unterzeichnung einer entsprechenden Konvention am 26. Januar 2015 hat Innenminister Dan Kersch am 24. April ein Rundschreiben an die Gemeinden gerichtet, in dem er diese darüber informiert, welche entsprechenden Schritte sie zwecks Verhandlungen mit den Kirchenfabriken unternehmen sollen.
Ausgangspunkt für dieses Rundschreiben seien mehrere Treffen mit dem Gemeindesyndikat Syvicol gewesen, erläuterte Innenminister Dan Kersch nun nach einer entsprechenden Anfrage der CSV-Abgeordneten Diane Adehm und Gilles Roth. Es sei darum gegangen, die Gemeinden über die Konvention zu informieren und darauf hinzuweisen, dass die Kirchenfabriken abgeschafft werden. Dies weil das neue Gesetz zur Schaffung eines einzigen Fonds für die Gemeinden verbindlich sein werde.
Besitzverhältnisse klären
Die beiden Abgeordneten hatten auch bemängelt, dass künftig nur Spenden und Hinterlassenschaften von physischen Personen an diesen Fonds steuerlich absetzbar seien sollen. Dan Kersch bestätigte dies. Es gehe darum, dass gläubige Menschen, die die katholische Kirche unterstützen wollen, solche Spenden steuerlich geltend machen können. Eine moralische Person könne per Definition jedoch nicht gläubig sein.
Es sei falsch, so Kersch weiter, dass den Gemeinden durch das Rundschreiben verboten werden soll, die Kirchenfabriken finanziell zu unterstützen. Demnach werde auch die Gemeinde-Autonomie nicht geschwächt, sondern im Gegenteil gestärkt. Denn es liege nun an den Gemeinden, endlich mit den Kirchen zu klären, wie es um die Besitzverhältnisse von religiösen Gebäuden steht und was sie mit religiösen Gebäuden, die ihr gehören, zu tun gedenken. Kersch weist auch den Vorwurf zurück, das Rundschreiben würde den Gemeinden verbieten, die Kirchenfabriken finanziell zu unterstützen. Warum sollte ein solche Verbot überhaupt ausgesprochen werden, wo doch klar sei, dass die Kirchenfabriken abgeschafft würden, fragte Kersch.
De Maart
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