Samstag1. November 2025

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Geldwäsche und Terrorismus: Einsatz am Rande des Rechtsstaats

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Gafi (groupe d'actions financières internationales) machte Druck, die Regierung einen Gesetzesentwurf. Am Mittwoch sorgte das Gesetzprojekt zur Bekämpfung des Terrorismus und der Geldwäsche im Parlament für Bauchschmerzen.

Im Mittelpunkt der Diskussionen stand dabei weniger das Ziel des Gesetzes als vielmehr die Form, in der Luxemburg diese Gesetzgebung aufgezwungen wird. Diese passe gar nicht zu den bestehenden Rechtsprinzipien. Das neue Gesetz soll die Bekämpfung der Geldwäsche und des Terrorismus verstärken. Es sieht dabei unter anderem bessere Kontrollbefugnisse für die staatlichen Kontrollorgane und  verschärfte Sanktionen gegen Finanzeinrichtungen vor, falls diese sich wenig kooperativ zeigen.

Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 sei die Welt  nun mal nicht mehr die gleiche, erklärte CSV-Fraktionschef Jean-Louis Schiltz. Er sprach von einem bestmöglichen Kompromiss, den Forderungen des Gafi nachzukommen, ohne die Rechtsprinzipien des Landes völlig über Bord zu werfen. Ein Meisterstück sei das Gesetz sicherlich nicht, räumte er ein. Es sei aber wichtig für den Finanzplatz, konform zu den Forderungen von Gafi zu sein. Der hat damit gedroht, Luxemburg bei seiner Oktober-Tagung auf eine graue Liste zu setzen, falls es die Konvention nicht annimmt.

„Das klassische Rekursrecht wird abgeschafft

Gilles Roth, CSV-Abgeordneter und Rechtsanwalt,  bedauerte insbesondere, dass im Rahmen der vereinfachten Untersuchungen (mini-instruction) beim Verdacht auf Terrorismus oder Geldwäsche das klassische Rekursrecht der Verdächtigen abgeschafft werde. Als „Ersatz“ erhalten diese die Möglichkeit, eine Denkschrift   bei der Ratskammer des Gerichts einzubringen. Damit, dass ausländische Gerichte direkt gegen Bürger in Luxemburg vorgehen können, bewege man sich „in einer anderen Welt“, meinte Roth.

Xavier Bettel (DP) zeigte sich vor allem darüber erstaunt, dass der kritische Bericht des Gafi im Februar veröffentlicht wurde, ohne Luxemburg im Vorfeld zu informieren. Verbunden mit der Drohung, auf die graue Liste zu kommen, sollte man die Gesetzgebung nicht anpassen.

„Das Land wird erpresst

Ein Vorgehen, das auch von Jacques-Yves Henckes (ADR) kritisiert wurde. Das Land werde von der Gafi de facto erpresst, klagte er. Dass die Finanzierung des Terrorismus und die Geldwäsche bekämpft werden müssen, stehe auch für seine Partei außer Zweifel, so Henckes.   Aus Protest gegen die Handlungsweise des Gafi  enthielt sich die ADR beim Votum.

Der Grünen-Abgeordnete Félix Braz wies darauf hin, dass einzelne Empfehlungen des Gafi bereits auf 1990 zurückgehen. Dass man jetzt so sensibel darauf reagiere, habe wohl vor allem mit der „politischen Großwetterlage zu tun“.

Für André Hoffmann (déi lénk) geht die strafrechtliche Zusammenarbeit mit anderen Unterzeichnerstaaten der internationalen Konvention zu weit. Insbesondere, weil dadurch auch die Auslieferung von Personen in Länder möglich sei, in denen die Menschenrechte nicht garantiert sind oder die Todesstrafe besteht.

Der Entwurf wurde trotz aller Kritik dennoch mehrheitlich angenommen.

tageblatt.lu