Donnerstag13. November 2025

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Franzose muss 1.500 Euro Strafe zahlen

Franzose muss 1.500 Euro Strafe zahlen

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Weil er ein Paypal Konto in Luxemburg nicht in seiner Steuererklärung angegeben hat, verurteilte ein Verwaltungsgericht im südfranzösischen Pau einen Franzosen zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro.

Ein Paypal Konto sei ein Auslandskonto, das angegeben werden müsse, urteilte das Gericht. Der Grund: Paypal sitze in Luxemburg, das sei Ausland und auch wenn man nur drei Euro auf dem Konto habe, müsse man sie steuerlich als Auslandsvermögen in der Steuererklärung angeben. Die französische Tageszeitung Le Figaro zitiert dazu die französische Rechtsanwältin Catherine Taurand: „Hier handelt es sich um eine sehr extensive Auslegung des Begriffes „Auslandskonto“. Dies um so mehr, als das Guthaben auf Paypal Konten selten mehr als nur einige Euro beträgt. Da es sich aber dabei um eine von dem (französischen) Gesetz vorgesehene Pauschale handelt, ist die Bestrafung ungerecht.“ Der betroffene Franzose hat angesichts der Rechtslage das Urteil akzeptiert. Es ist rechtsgültig.

Jeder Europäer kann in jedem Land der Europäischen Union ein Konto eröffnen. Die einzige Bedingung lautet: Die Kapitalerträge – z.B. Dividenden oder Zinsen – müssen im jeweiligen Heimatland in der Einkommenssteuer- oder Lohnsteuer- Erklärung angegeben werden.

Paypal unattraktiv machen

Allerdings haben einige Länder dazu ihre besonderen Auflagen. Am strengsten und am misstrauischsten ist Frankreich. Der französische Fiskus verlangt die Angabe eines jeden Auslandskontos mit dem entsprechenden Guthaben in der jeweiligen Einkommenssteuer-Erklärung. Ein fehlendes Konto wird mit seinem Guthaben als Steuerhinterziehung gewertet. Dies gilt nun nach dem Urteil in Pau auch für das Internet-Bezahlkonto Paypal. Mit einem Paypal Konto wickeln Kunden die Bezahlung ihrer Internet Käufe ab. Paypal hat aus der Bezahlung von Internet Käufen eine Dienstleistung gemacht, die die Bezahlung sichert. Die Sicherheit bei Paypal: Man gibt seine Kreditkarten-Nummer nur einmal an, statt sie bei jedem Kauf bei jeder Firma angeben zu müssen. Der französische Fiskus hat nun den Haken gefunden, ein Paypal Konto für Franzosen unattraktiv zu machen.

Zufälligerweise hat zu dem Zeitpunkt, zu dem das Urteil gefällt und in französischen Medien veröffentlicht wurde, die französische Bankenwelt ein französisches Gegenstück zu Paypal eingeführt. Es heißt „Paylib“ und gilt im Prinzip nur für Inhaber von Konten in Frankreich. Um bei Paylib ein Konto zu eröffnen, reicht es, sein eigenes Konto bei seiner Bank anzugeben. Franzosen, die mit „Paylib“ arbeiten, können so Internet-Geschäfte tätigen, ohne in die Falle des Auslandskontos zu geraten.

Keine Auskunft

Das Verhalten des französischen Fiskus ist andererseits undurchsichtig. Er gibt selbst bei konkreten Anfragen keine Auskunft. Ein ausländischer Steuerpflichtiger versuchte, bei einem Finanzamt in Avranches (Normandie) eine Auskunft darüber zu erhalten, wie seine steuerliche Situation im Falle eines Umzuges sein würde. Der Steuerbeamte antwortete auf die Frage, dass er keine Zeit habe, sich damit auseinanderzusetzen. Der schriftliche Versuch, beim Leiter des Finanzamtes einen Gesprächstermin zu erhalten, blieb ohne Antwort. Und auch eine Mail an ein eigens für Ausländer eingerichtetes Steuerzentrum im Großraum Paris blieb ohne Antwort. Die Chancen in Frankreich in Steuerfallen zu tappen, sind also hoch angesichts des Verhaltens der französischen Steuerbehörden.

Sonderregelung

Auch Deutschland hat eine Sonderregelung für Auslandsvermögen. Allerdings will man hier nicht wissen, wie hoch das Vermögen im Ausland ist, sondern ist an der Versteuerung der Kapitalerträge interessiert. Allerding gibt es auch hier eine Falle: Wer glaubt, mit im Ausland gezahlten Steuern seine Pflicht erfüllt zu haben, täuscht sich. Deutschland erwartet, dass in der Einkommenssteuer-Erklärung die eingenommenen Zinsen und die im Ausland darauf gezahlten Steuern angegeben werden. Geschieht das nicht, geht das Finanzamt von Steuerhinterziehung selbst dann aus, wenn letztlich die im Ausland gezahlten Steuern höher als in Deutschland sind und eine Rückzahlung ansteht oder verrechnet wird. Wer in Deutschland bei Steuerhinterziehung erwischt wird, muss dann sein Vermögen angeben, mit Zinsen und Dividenden über Jahre hinweg und muss mit Gefängnis rechnen, wenn bestimmte Summen überschritten werden.

Nur in einem Bereich müssen Deutsche, die in Luxemburg Geld horten, keine Sorge mehr haben. Da Peer Steinbrück die Bundestagswahl in Deutschland verloren hat, kann er seine Kavallerie selbst dann nicht mehr in Richtung Luxemburg oder Schweiz in Bewegung setzen, wenn die SPD Minderheitspartner in einer „großen“ Koalition wird.