Samstag8. November 2025

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Fragwürdige Arbeitsbedingungen

Fragwürdige Arbeitsbedingungen
(Ifinzi)

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Obwohl sich die Arbeitsbedingungen der „Chargé(e)s de cours“ im Sekundarschulbereich seit 2010 schon verbessert haben, bleiben sie laut einigen Abgeordneten recht fragwürdig.

Obwohl sich die Arbeitsbedingungen für die „Chargé(e)s de cours“ im Sekundarschulbereich seit 2010 schon verbessert haben und im vergangenen Oktober auch eine Einigung zwischen Bildungsminister Claude Meisch und der „Association des chargé-e-s de l’enseignement secondaire et secondaire technique“ gefunden wurde, bleiben die Bedingungen fragwürdig. Zu diesem Schluss sind die Abgeordneten David Wagner von „déi Lénk“ und Claude Adam von „déi gréng“ gekommen. Sie erklären, dass trotz einiger Besserungen immer noch einiges unklar bezüglich der Arbeitsbedingungen erscheint.

Kritik an Verträgen

Die beiden Abgeordneten kritisieren vor allem die Arbeitsverträge, die von den „Chargé(e)s de cours“ unterzeichnet werden sollen. Häufig würden die angegebenen Stunden im Arbeitsvertrag nicht mit den real geleisteten Stunden übereinstimmen. Somit leisten die „Chargé(e)s“ Überstunden.

Viele Schuleinrichtungen würden das Problem dieser Überstunden regeln, indem sie dem Ersatzpersonal vorschlagen, einen rückdatierten Zusatzvertrag zu unterschreiben, so die Abgeordneten. Adam kritisiert, dass viele Betroffene an einen Arbeitsvertrag gebunden sind, der nicht den Richtlinien entspreche. Auch die alljährlich neue Unterzeichnung eines Zusatzvertrags sieht der Abgeordnete David Wagner sehr skeptisch. Er bezeichnet diese Handhabung sogar als illegal und erklärt, dass dies die „Chargé(e)s de cours“ in eine berufliche Unsicherheit versetze, die ihnen verbiete, auf längere Zeit zu planen.

Diese Bedenken äußerten die beiden Abgeordneten jeweils in einer von ihnen an Bildungsminister Claude Meisch adressierten parlamentarischen Frage. In ihrer Frage wollten die beiden Abgeordneten vom Bildungsminister wissen, ob er Kenntnis über diese Handhabung habe. Des Weiteren wollten die Abgeordneten wissen, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, um solche Missstände und Verstöße gegen das Arbeitsrecht zu verhindern.

Nicht rechtswidrig

Meisch erklärt in seinem Antwortschreiben, dass die Schuleinrichtungen so gut es gehe darum bemüht seien, die Verträge rechtzeitig von den Lehrbeauftragten unterzeichnen zu lassen, und das am besten noch vor Dienstantritt.
Allerdings gestehe er ein, dass dies von den Schuleinrichtungen nicht zu 100 Prozent erfüllt werde.

Was allerdings die Abweichung der Arbeitsstunden von denen in den Verträgen angehe, erklärt Meisch, dass es bei Verträgen der „Chargé(e)s“, ob befristet oder unbefristet, zu Veränderungen kommen könne. So sei es möglich, dass die Anzahl der zu leistenden Stunden im Laufe eines Schuljahres ansteigen könne. Somit sei die Unterzeichnung eines rückwirkenden Zusatzvertrags, um die Zahl der Arbeitsstunden zu erhöhen, nicht rechtswidrig, sondern falle unter die regulären Arbeitsbedingungen eines Ersatzlehrers.

Um die finanzielle Sicherheit der „Chargé(e)s“ zu gewährleisten, habe man die unbefristeten Verträge für Ersatzlehrer geschaffen, sagt Meisch. Diese seien allerdings ausschließlich für das Ersatzpersonal gedacht, das bereits eine Vollzeitstelle haben.

Auch habe er die Schuldirektoren darauf hingewiesen, dass es wünschenswert sei, dass alle Lehrbeauftragten mit einem befristeten Vertrag im Rahmen des Möglichen und nach ihrer eigenen Wahl von einer Vollzeitstelle profitieren können.
Allerdings sei es schwierig, diese Möglichkeit jedem Ersatzlehrer zu garantieren, so Meisch.