EU-Bürger an die Wahlurnen

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Jeder EU-Bürger in Luxemburg darf in Zukunft an der Wahl zum Europaparlament teilnehmen ungeachtet der Residenzdauer. Das Parlament hat den Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Das Abgeordnetenhaus hat am Dienstag eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, welche die Residenzklausel für EU-Bürger bei der Europawahl abschafft. Bisher mussten die Bürger aus einem anderen EU-Land, die in Luxemburg an der Europawahlen teilnehmen wollten, mindestens zwei Jahre in Luxemburg gewohnt haben, bevor sie sich in die Wählerliste eintragen konnten. Diese Residenzklausel haben die Abgeordneten am Dienstag gestrichen. So können sich interessierte EU-Bürger noch bis zum 28. Februar 2014 in die Wählerliste eintragen lassen, wenn sie am kommenden 25. Mai an der Europawahl teilnehmen wollen. Wie lange sie in Luxemburg wohnen, interessiert niemanden mehr.

Vereinfacht wurde auch die Prozedur zur Eintragung in die Wählerliste. Bisher musste der EU-Bürger seiner Wohngemeinde in Luxemburg eine Bescheinigung seines Ursprungsland vorlegen, dass er das Wahlrecht in seinem Heimatland hat. In Zukunft reicht eine diesbezügliche Erklärung des Antragstellers. An den lokalen Behörden gegebenenfalls den Wahrheitsgehalt der Erklärung zu prüfen.

Eine weitere Neuerung im Wahlgesetz verbietet den parlamentarischen Ämterkumul. Abgeordneter auf Krautmarkt und gleichzeitig Parlamentarier in Straßburg sein, ist nicht mehr erlaubt.