Obwohl die Richter in zweiter Instanz die Strafen teilweise minderten, folgten sie nicht dem salomonischen Antrag von Generalstaatsanwalt Roby Biver. Dieser hatte dafür plädiert, wohl eine Straftat zurückzubehalten, das Urteil aber auszusetzen, was die Karriereansprüche der Angeklagten nicht weiter belastet und die Schadenersatzansprüche der Nebenkläger, also der Angehörigen des Opfers, in keiner Weise beeinträchtigt hätte. Ein ähnliches Urteil war im Falle des Unfalltodes eines Kindes in einer Luxemburger Ferienkolonie an der belgischen Küste vor einiger Zeit getroffen worden. In der Affäre um den Tod des kleinen Luca, der in der Steinseler Schule von einem umstürzenden Schrank erschlagen wurde, sollte es anders kommen.
Am Mittwoch wurden die Direktionsbeauftragte Emilie K. zu vier statt zwölf Monaten, der zur Zeit des Unfalls mit der Aufsicht betreute Erzieher Jérôme M. zu vier Monaten statt zehn Monaten und der Erzieher Paul Z. zu drei statt zehn Monaten Haft verurteilt.
Die Strafe des Sicherheitsbeamten Jean-Marie W. von zwölf Monaten aus erster Instanz wurde hingegen bestätigt. Auch der Freispruch des Gemeindearbeiters Romain E. wurde beibehalten. Ebenso die jeweiligen Geldstrafen. Es sei noch erwähnt, dass alle Strafen mit integraler Bewährung belegt wurden.
Somit ist das letzte Wort auf nationaler Ebene in dieser Affäre gesprochen. Wie der Verteidiger von Paul Z., Me Frank Rollinger, bereits angekündigt hat, bleibt den Beschuldigten nun nur noch der Weg vor das Menschenrechtstribunal in Straßburg.
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