Erbvertrag wird veröffentlicht

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Der großherzogliche Hof setzt auf Transparenz. Die Neufassung des Erbvertrags der Familie Nassau soll im Memorial B veröffentlicht werden. Das teile der Hofmarschall am Freitag mit.

Ausgerechnet am Vorabend des Nationalfeiertags hat Großherzog Henri ein Zeichen von Modernität gesetzt. Zumindest verspricht die Entscheidung mehr Transparenz in großherzoglichen Angelegenheiten. Einer Mitteilung des Hofmarschallamtes zufolge ist die Neufassung der internen Ordnung des Hauses Luxemburg Nassau abgeschlossen. Die neue Fassung des „Erneuerten Nassauischen Erbvereins vom 30. Juni 1783“ soll mit der Neufassung des aus dem Jahr 1907 stammenden Familienstatuts im Memorial B veröffentlicht werden.

Drei Großherzoge, eine Großherzogin. (Foto: SIP/Luc Deflorenne)

Beim Erneuerten Nassauischen Erbverein vom 30. Juni 1783 handelt es sich um den Erbvertrag (Pacte de famille de la Maison de Nassau du 30 juin 1783), in dem die Vererbung des Großherzogtums Luxemburg in der Familie Nassau festgeschrieben ist.

Die große Neuerung dürfte die Erbfolge betreffen. Bisher galt laut Erbvertrag, dass der erstgeborene männliche Nachfolger Anrecht auf den Thron hat. Mit seinem im Memorial B vom 23. Juni 2011 veröffentlichten Dekret hatte Großherzog Henri das Gleichheitsprinzip auch in Sachen Thronfolge eingeführt. Staatsoberhaupt des Großherzogtums wird das erstgeborene Kind, unabhängig von dessen Geschlecht. Sollte aus der Ehe von Erbgroßherzog Guillaume und Gräfin Stéphanie de Lannoy ein Mädchen als erstes Kind entspringen, wird sie Luxemburgs nächste Großherzogin.

Das Familienstatut von 1907 ermöglichte es das Einsetzen von Marie-Adelaid als Großherzogin. Großherzog Wilhelm IV hatte keinen männlichen Erbe. Mit seiner Frau Marie-Anne de Bragance hatte er sechs Töchter. Beide Dokument, der Erbvertrag und das Familienstatut, wurden nun in Einklang gebracht.