Samstag18. Oktober 2025

Demaart De Maart

Energiepass wird obligatorisch

Energiepass wird obligatorisch

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Ab dem 1. Januar 2010 muss jeder Haus- oder Wohnungsbesitzer beim Verkauf oder der Vermietung seiner Immobilie einen Energiepass erstellen lassen. Dies gilt auch für die Besitzer von Altbauten.

Für Neubauten war der Energiepass bereits seit dem 1. Januar 2008 Pflicht. Der Energiepass wird für das ganze Gebäude erstellt und hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Die Kosten hierfür müssen der Bauherr, der Besitzer oder das Syndikat der Wohnungseigentümer übernehmen. Seit dem 1. Januar 2008 mussten gemäß der Wärmeschutzverordnung vom 30. November 2007 die Besitzer von zu Wohnzwecken genutzten Neubauten einen solchen Energiepass vorweisen können. Gleiches galt, wenn bereits bestehende Wohngebäude ausgebaut oder verändert werden.

Der Energiepass liefert Informationen zu dem Istzustand der Immobilie, was deren Energiehaushalt und die CO2-Emissionen angeht. Im Pass finden der oder die Immobilienbesitzer auch Vorschläge, wie die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert werden kann. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Erstellung eines Energiepasses keinesfalls eine Verpflichtung darstellt, Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. Hier setzt man im Wirtschaftsministerium auf die Selbstregulierung des Marktes. Das Ziel der Maßnahme ist jedenfalls klar. Der Energieverbrauch im Wohnungsbau soll um 30 bis 45 Prozent gegenüber dem Istzustand reduziert werden. Was bezogen auf die Energiebilanz des Landes und die CO2-Bilanz ganz beachtlich ist.

Der Energiepass, der von einem anerkannten Experten ausgestellt wird, ähnelt dabei den Aufklebern, die wir seit einigen Jahren von großen Elektrogeräten kennen. Insgesamt wird es neun Energieklassen geben, wobei A für Passivhäuser steht, B für Niedrigenergiehäuser und C für Energiesparhäuser.
Ziel der Verordnung ist es, bei Neubauten mindestens Klasse D zu erreichen.

Für Maßnahmen, die über diese Klasse hinausgehen, gibt es vom Umweltministerium Fördergelder. Den Energiepass selbst muss man allerdings aus der eigenen Tasche bezahlen. Die meisten Altbauten dürften heute in der Klasse G liegen. Das bedeutet einen Verbrauch von 280 kWh bzw. 28 Liter Heizöl pro Quadratmeter und Jahr. Niedrigenergiehäuser benötigen weniger als 70 kWh/m2 im Jahr.

Die angestrebte Klasse D soll den Verbrauch auf rund 100-150 kWh/m2 im Jahr senken.

Kosten von 500 bis 1.000 Euro

Was die Kosten für einen Energiepass anbelangt, so wurde uns auf Nachfrage hin bei der Energieberatungsstelle „My Energy“ ein Preis zwischen 500 und 1.000 Euro für ein Einfamilienhaus genannt. Der genaue Preis ist allerdings abhängig von der Immobilie, aber auch von den ausgewählten Experten. Vom Wirtschaftsministerium festgelegte Preise gibt es aus rechtlichen Gründen keine.

Der Arbeitsaufwand zum Ausstellen eines Energiepasses wird bei einem Einfamilienhaus auf vier bis sechs Stunden geschätzt. Bei einem Neubau ist er marginal. Die Software, um den Energiebedarf aufgrund der Kennzahlen eines Hauses zu berechnen, wird den anerkannten Experten kostenlos vom Ministerium zur Verfügung gestellt. Derzeit haben mehr als 250 Experten eine ministerielle Anerkennung.

Bei Mehrfamilienhäusern müssen sich alle an den Kosten eines Energiepasses beteiligen. So jedenfalls sieht es das Reglement vor. Was passiert, wenn sich einzelne Parteien weigern, werden im Zweifelsfall die Gerichte zu entscheiden haben.
Die Möglichkeit, einen Energiepass pro Appartement zu machen, hat der luxemburgische Gesetzgeber nicht zurückbehalten. Obwohl auch diese Variante in der zugrunde liegenden EU-Richtlinie vorgesehen ist.
 c.mol