Dienstag11. November 2025

Demaart De Maart

Einmal quer durch die Strafgesetzgebung

Einmal quer durch die Strafgesetzgebung
(Stefan Osorio-König)

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Ein betrunkener und unter Drogeneinfluss stehender Autofahrer wurde von der Polizei kontrolliert. Im Besitz eines gültigen Führerscheins war er ebenfalls nicht.

Gleich mehrere Vergehen gegen die Straßenverkehrsordung hat ein Pkw-Fahrer in der Nacht zum Mittwoch bei Bascharage begangen. Auf der Autobahn A13 wurde eine Polizei-Patrouille hinter der Auffahrt Sanem auf ein Fahrzeug aufmerksam, bei dem nach Überprüfung in der Datenbank die Anmeldung ausstehend war.

Die Polizei hat den Fahrer samt Fahrzeug von der Autobahn gelotst und ihn kontrolliert. Der Fahrer gab an keinen Führerschein bei sich zu haben. Eine Überprüfung ergab jedoch, dass bereits ein Fahrverbot gegen den Mann besteht.

Betrunken und ohne Führerschein auf der Autobahn

Als die Polizei den Fahrer aufgefordert haben, sein Fahrzeug zu verlassen, bemerkten sie ein Tütchen mit Marihuana. Der Fahrer wies zudem Anzeichen von Drogenkonsum auf.

Auf der Fahrt zur Dienststelle im Polizeiwagen, vernahmen die Beamten einen Alkoholgeruch bei dem Mann. Ein durchgeführter Atemlufttest verlief positiv. Ebenso erbrachte ein Drogenschnelltest ein positives Resultat. Gegen den Fahrer werden mehrere Protokolle erstellt.