Er war eines der Streitpunkte der Gesundheitsreform in ihrer ursprünglichen Form: der Referenzarzt. Die im Projekt von Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo enthaltene Variante war einer der Gründe für den vierwöchigen Bummelstreik, den die Ärztevereinigung im Herbst 2010 durchzog. Am 1. Januar 2012 sollen die gesetzlichen Bestimmungen über den Referenzarzt in Kraft treten. Das sieht das Gesetz über die Gesundheitsreform vor, das am 17. Dezember 2010 nach langwierigen Verhandlungen zwischen Regierung/Parlament und Ärzten doch noch im Parlament gestimmt werden konnte.
Dem Gesetz zufolge kann jeder Patient einen Referenzarzt bestimmen. Seine Aufgaben: erste Ansprechperson für medizinische Hilfe sein, den Patienten beraten, ihn vor gesundheitsgefährdendes Verhalten etwa beim Arzneikonsum warnen, den Gang des Patienten durch das Gesundheitswesen beobachten, die Pflege im Fall einer schweren oder chronischen Erkrankung des Patienten koordinieren und schließlich ein wachsames Auge auf die einheitliche Patientenakte haben.
Schriftlicher Vertrag
Ab 1. Januar 2012 soll die Regelung in Kraft getreten. Am Freitag verabschiedete der Ministerrat die Ausführungsbestimmungen zum Referenzarzt. Die Beziehungen des Patienten zu seinem Referenzarzt werden auf vertraglicher Basis geregelt. Beide Seiten müssen eine Konvention unterzeichnen. Im ersten Vertragsjahr kann die Vereinbarung nach gemeinsamer Absprache aufgelöst werden. Ab dem zweiten Jahr kann sie einseitig aufgekündigt werden. Meldet sich der Patient während eines Jahres nicht bei seinem Referenzarzt, wird der Vertrag automatisch aufgelöst. Muss der Arzt eine längere Pause einlegen (länger als vier Monate) kann er sich durch einen anderen Referenzarzt vertreten lassen, den der Patient vorschlägt.
Trotz Referenzarzt wie er durch Artikel 19bis des Gesetzbuches der Sozialversicherung beschrieben wird, gilt auch Artikel 19 weiterhin, und der berechtigt den Patienten, den Arzt auszuwählen, dem er sein Vertrauen schenken möchte.
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