Ein Fehler und noch mehr Schlamperei

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Doch noch was Konkretes! Nach den peinlichen ersten Prozesstagen wurde gestern endlich Tacheles geredet. Neben Kripokommissar Rudy Backes, der schon am Mittwoch die Chronologie des Unfalls präsentierte, sagten auch mehrere CFL Bedienstete aus, so dass etwas mehr Klarheit in das Geschehen vom 11. Oktober 2006 gebracht werden konnte. François Besch

LUXEMBURG – Kommissar Backes beschäftigte sich gestern Nachmittag zunächst einmal während längerer Zeit mit dem RST-Sicherheitssystem. RST steht für „Radio Sol Train“. Ein erstes solches System war 1985 in Betrieb genommen worden. Nach dem schweren Unfall aus dem Jahr 1997 ließen die CFL umfangreiche Studien durchführen und weiteten die Sicherheitsmaßnahmen aus, so dass auch das RST-System teilweise erneuert wurde. Mittels dieses Systems kann nicht nur Alarm ausgelöst, sondern auch mit den Maschinisten der Züge telefonisch Kontakt aufgenommen werden.
Doch vieles deutet darauf hin, dass das System gerade an jenem 11. Oktober 2006 nicht richtig funktionierte.
Nachdem in Bettemburg festgestellt worden war, dass der Beschuldigte T. einen fatalen Fehler gemacht hatte, als er dem Passagierzug per „ordre écrit“ die Fahrerlaubnis trotz des roten Signals erteilt hatte, soll der Beschuldigte F. laut dessen eigenen Aussagen den Alarmknopf gedrückt haben.

CFL: Defekter RST-Alarm

Allerdings ist aber weder im „Permanence“-Zentrum in Luxemburg noch in den sich derzeit in dem Bereich fahrenden Zügen ein Alarm wahrgenommen worden.
Kommissar Backes betonte, dass im Rahmen der Untersuchung mehrere Tests durchgeführt worden seien und schließlich festgestellt wurde, dass ein Teil der Anlage defekt war.
Zwar hätte im „Permanence“-Zentrum ein Alarm wahrgenommen werden können, sofern der entsprechende Knopf mindestens eine Sekunde lang gedrückt worden wäre, allerdings wurde der Alarm nicht an die Lokomotiven übermittelt.
An dieser Stelle muss betont werden, dass das System seit der Installation nur zweimal, einmal 2004 und einmal 2006, kontrolliert worden war. Erst seit Zoufftgen finden monatliche Kontrollen statt.
Ob F. den Alarmknopf aber überhaupt gedrückt hat, ist ebenfalls nicht sicher. Zwar werden die Alarme schriftlich festgehalten und der letzte Eintrag hielt die Zahl 435 fest. Nach dem Unfall stellte die Polizei fest, dass die Zahl da 436 betrug. Weil aber anschließende Kontrollen ergaben, dass nicht alle Knopfdrucke schriftlich festgehalten waren – es fehlten beispielsweise auch 433 und 434 –, muss der 436. Impuls nicht unbedingt vom 11. Oktober 2006 stammen. Schlampigkeit herrschte bei den CFL demnach nicht nur, was die Kontrolle des Sicherheitssystems RST angeht!

„Maach dech roueg ewech!“

Und weiter geht es in der Liste „Mangelnde Sorgfalt“ bei der Luxemburger Bahngesellschaft: Unter den drei weiteren Zeugen, die gestern Nachmittag im Zoufftgen-Prozess aussagten, war auch ein CFL-Bediensteter, der betonte, es sei Usus gewesen, dass man bei der Ablösung nicht unbedingt auf den Kollegen, der nach einem Dienst tun sollte, wartete. Über Telefon habe man, wenn man etwas spät dran war, Bescheid gegeben und dem, der seine Schicht hinter sich hatte, gesagt „Maach dech roueg ewech!“. Auch an diesem 11. Oktober 2006 war es im Bettemburger Kontrollzentrum so gewesen.
Nach dem schrecklichen Unfall, so sagte dieser Zeuge aus, würden die Dienstvorschriften nun aber sehr strikt befolgt.
Deutlich wurde gestern ebenfalls, dass der Beschuldigte T. genauso leichtfertig handelte, als er den schwerwiegenden Fehler beging, der schließlich zu dem Unfall geführt hatte.
Er hatte einen sogenannten „ordre écrit“ verfasst und damit dem Personenzug freie Fahrt signalisiert, nachdem er zweimal hintereinander versucht hatte, das rote Signal aufzuheben, was nicht gelang. Et pour cause! Dabei hatte T. die elementarsten Regeln nicht beachtet, die vor einem solchen „ordre écrit“ zu befolgen sind.
Am Montag wird der Prozess nun weitergeführt.