Ein Beispiel, das nicht Schule machen sollte

Ein Beispiel, das nicht Schule machen sollte

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In den letzten Tagen haben wir auf unseren Seiten mehrfach die Wohnungspolitik in Luxemburg thematisiert. Heute wollen wir ein Beispiel zeigen, das hoffentlich nicht Schule macht.

Bei einer Recherche zu einem ganz anderen Thema stießen wir auf der Internetseite der Gemeinde Hobscheid auf eine Anzeige, die uns sehr nachdenklich stimmte.

Hier der genaue Wortlaut: „Location appartement à Hobscheid, centre village, appartement env. 90 m2 à louer comprenant: Rez-de-chaussée: hall d’entrée; chaufferie (mazout); garage. 1er Etage: pallier; cuisine équipée; salle de bain; living; chambre à coucher. 2e Etage: pallier; 2 chambres à coucher; grenier.
Une visite des lieux est possible samedi, le 17 août 2013 de 8.00 à 12.00 heures (plus de détails et prise de rendez-vous par mail: commune@hobscheid.lu).“

An den Meistbietenden vermieten

So weit, so gut. Aber jetzt kommt der Clou: „Les intéressés sont priés de remettre leur offre sous pli fermé à l’Administration communale au plus tard le 23 août 2013. Le prix minimal sans charges a été fixé à 550 euros.“ Das Ganze unterschrieben vom Schöffenrat der Gemeinde Hobscheid.

Es geht im Klartext darum, dass die Gemeindeverwaltung Hobscheid eine Wohnung an den Meistbietenden vermieten möchte. Wir informierten uns im Gemeindesekretariat, und dort wurde uns die erwähnte Vorgehensweise bestätigt. Interessenten könnten die Wohnung besichtigen und dann ihr Angebot an die Gemeindeväter einreichen. „Was sollte man denn als Miete einsetzen, um überhaupt eine Chance zu haben, in die engere Auswahl zu kommen?“ wollten wir telefonisch im Gemeindesekretariat in Erfahrung bringen. „Dazu können wir Ihnen keine Angaben machen, das hängt eben ganz davon ab, was Sie zahlen wollen.“
Wir wollten im für die Gemeinden zuständigen Innenministerium wissen, ob diese Vorgehensweise Standard in Luxemburgs Gemeinden hat. Unser Gesprächspartner im Ministerium gab sich sehr erstaunt über das, was wir ihm erzählten, meinte abschließend, wir sollten doch lieber im „Logement“ nachfragen.

Nicht die Rolle der Gemeinde

Unter der Nummer dieses Ministeriums hörten wir aber gestern lediglich minutenlang Musik vom Band. An ein Durchkommen war nicht zu denken. So versuchten wir unser Glück beim zuständigen Distriktskommissar, der aber zurzeit in Urlaub ist. Sein Sekretär gab uns jedoch zu verstehen, dass er zum allerersten Mal in seiner beruflichen Karriere von einer solchen Vorgehensweise einer Gemeinde höre, ein Vorgehen, das sicherlich nicht mit der „mission d’intérêt communale“ übereinkomme. Zudem sei es nicht die Aufgabe oder Rolle einer Gemeinde, Immobilienmakler zu spielen. Er werde seinen Vorgesetzten, den Distriktskommissar Lampers, nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub über den Fall in Kenntnis setzen und möchte bis dahin kein weiteres Urteil über das Vorgehen der Gemeindeväter aus Hobscheid abgeben. „Et ass awer ganz kuriéis.“

Das ist das Mindeste, was man dazu sagen kann. Wenn nun auch Gemeinden beginnen, dieses gefährliche Spiel zum Anheben der Mietpreise zu spielen, dann „bonjour les dégâts“.