Effizienter, patientenfreundlich, dem Fortschritt angepasst

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Nach 20 Jahren ist ein neues Spitalgesetz verabschiedet worden. Wir geben einen Überblick über den Inhalt.

Eigentlich hätte das Spitalgesetz bereits vor Monaten verabschiedet werden sollen, seit Jahren wird daran gearbeitet. Allerdings gab es Widerstände und Hürden; noch im vergangenen Frühjahr legte sich die Ärzteschaft (AMMD) quer, organisierte eine Kampagne für Nachbesserungen in ihrem Sinne und griff die zuständige Ministerin auch schon mal persönlich an.

Immerhin geht es auch um viel Geld, um Macht und Einfluss und Marktanteile der Krankenhausgruppen. Vor allem aber, so betonte Gesundheitsministerin Lydia Mutsch immer wieder, sollen die Patienten im Mittelpunkt stehen.

Von Robert Schneider

Gestern wurde der entsprechende detaillierte Text nach langer Vorarbeit (siehe oben) im Parlament behandelt und verabschiedet. Im Vorfeld, sprich in den letzten Jahren, hatten sich die Krankenhäuser in Stellung gebracht, es gab mehrere Fusionen, die Schaffung neuer Spezialisationen und Dienste, Anbauten, Neubauten und Pläne zu weiteren Neubauten (u.a. soll in Esch ein großes „Südspital“ entstehen). Das Gesetz komme dennoch nicht zu spät, sondern genau zum richtigen Moment, erklärte Lydia Mutsch uns gegenüber in einem Interview. Den Fusionen könne nun Rechnung getragen werden ebenso wie dem medizinischen Fortschritt der letzten Jahre und den Patienten, die verstärkt auf ihre Rechte pochen. Es seien denn auch viele Elemente zum Patientenschutz im neuen Gesetz festgeschrieben: so z.B. ein sauberes Patientendossier mit einer fest verankerten Dokumentationspflicht, die bestmögliche Diagnose und eine ausführliche Informationspflicht über die Erwartungen, die an die einzelnen Dienstleister gestellt werden können. Mehr Effizienz soll das Gesetz aber auch bringen, wobei die Motivation hierfür keine wirtschaftliche sein soll, sondern eine im Interesse der Gesundheit sprich der Heilungsprozesse.

Eine engere Zusammenarbeit der Dienstleister in und zwischen den Häusern (intern und extern), aber auch eine bessere Vernetzung mit der Forschung sind nur einige der Ziele, die der Rahmen des Textes vorgibt. Die im Gesetz definierten Kompetenznetzwerke sollen daneben dazu beitragen, dass jene Fachkräfte, die zusätzliche Kenntnisse und Wissen (Kompetenzen eben) haben, um medizinische Probleme auf einer qualitativ hohen und sicheren Ebene anzugehen, dies auch im Interesse des Patienten tun können. Solche Kompetenznetze sind etwa für Krebsbehandlungen, bei chirurgischen Rückenmarksbehandlungen, bei Diabetes, bei Hirnschlag, bei Behandlungen von chronischen Schmerzen vorgesehen.

Das Gesetz hat weiter zum Ziel, ein regional ausgeglichenes Angebot zu garantieren, deshalb wurden auch die Basisdienste, die Spitäler anbieten müssen, definiert. Weiter soll ein nationales genetisches Diagnosezentrum und ein nationaler Dienst der Umweltmedizin geschaffen werden. Das Gesetz ist nun der Beginn eines Prozesses, der in den einzelnen Spitälern konkret weiter umgesetzt werden muss: Der Rahmen steht …


Bettenzahl erhöht …

Die Zahl der Betten soll allgemein erhöht werden. Dabei muss eine gewisse Flexibilität gewahrt bleiben, um eine Unterbesetzung der Häuser mit Betten zu verhindern.
Die Bedürfnisse werden aufgrund der gesammelten Daten der „Carte sanitaire“ und der Bevölkerungsentwicklung ermittelt und alle zwei Jahre angepasst. Das Spitalgesetz sieht eine Erhöhung der Gesamtbettenzahl von 2.846 auf maximal 3.107 vor. Es sind dies 2.350 Akutbetten, 670 Betten für mittellange Aufenthalte und 87 für Langzeitaufenthalte. Die genaue Bettenzahl pro Haus wird in der Betriebsgenehmigung der Spitäler festgelegt.
Von den 2.846 aktuellen Krankenbetten in Luxemburg sind 2.332 für akute Krankheitsfälle reserviert. Dies entspricht einer Auslastung von 72% und liegt somit noch weit unter der Grenze von 85%, die nicht überschritten werden sollte, wenn man noch auf Katastrophenfälle reagieren können will. Bei den Langzeitbetten liegt die Auslastung bei 90%.
Völlig unzureichend, besonders in der Geriatrie oder der funktionalen bzw. der psychiatrischen Rehabilitation und der Palliativmedizin. Aus diesem Grunde wird die Zahl der Betten in diesem Bereich von aktuell 514 auf 757 erhöht. Somit wird auch hier eine Auslastung von 85% erreicht.


Die wichtigen Neuerungen

– Mehr Betten, besonders im Bereich Rehabilitation und Geriatrie
– Eine neue Gouvernance in den Häusern
– Basisleistungen in allen Häusern
– Kompetenznetzwerke
– Neue Dienste (siehe unten)
– Mehr ambulante Chirurgie
– Neue Klassifizierung der Spitäler
– Genehmigungsprozeduren für Spitäler und deren Dienste


Die neuen Dienste

Nachstehend die Dienste, die in einem Krankenhaus angeboten werden müssen:

– Kardiologie – Viszerale Chirurgie
– Dialyse – Gastroenterologie
– Akute Geriatrie – Chirurgische Tagesklinik
– Einfache Tagesklinik – Medizinische Bildgebung
– Internist – Geburtshilfe
– Akute Psychiatrie – Intensive Pflege
– Palliative Pflege – Traumatologie
– Notklinik


Die Debatte im Parlament

Mit den Stimmen der Mehrheit wurde gestern der neue Spitalplan für Luxemburg angenommen. Neue Dienste und mehr Betten für die Patienten werden geschaffen, die Ärzte erhalten mehr Mitspracherecht. Überraschend stimmte die CSV gegen das Gesetz.

Von Serge Kennerknecht

Das vorliegende Gesetz ist bis 2025 ausgerichtet, mit einer angenommenen Einwohnerzahl von 600.000. Der nun vorliegende Plan, der dritte seit dem Gesetz über Krankenhäuser aus dem Jahre 1998, aber der erste, der in Form eines Gesetzes gehalten wurde (eine Forderung des Staatsrates, die u.a zu der Verspätung der Verabschiedung geführt hat). Was mehr Rechtssicherheit bietet. Und erklärt, dass alle Akteure sich umso mehr einbrachten und auf die Berücksichtigung ihrer Position beharrten, wie Berichterstatterin Cécile Hemmen (LSAP) anführte. Für sie bringt das Gesetz klare Regeln und Standards für die Arbeit in den und zwischen den Krankenhäusern. Die Politik habe zwischen den Belangen der Ärzte, der Klinikbetreiber einerseits und den Patienten und den Steuerzahlern anderseits vermitteln müssen, befand Josée Lorsché zur Ausgangslage.

Besonders die Ärzteschaft hatte mit Kritik nicht gespart. Wobei es hauptsächlich um ihre Therapiefreiheit und um ihr besonderes Verhältnis zum Patienten ging. Jedoch auch um ihr Mitspracherecht. Diese Frage wurde geregelt. Künftig sitzen zwei Ärzte in den Verwaltungsräten der Krankenhäuser, einer mit Mitspracherecht, einer in einer beratenden Funktion. Hierdurch seien ihre Bedenken berücksichtigt worden, wie der DP-Abgeordnete und Arzt Edy Mertens festhielt.

Die Personaldelegation wird in den Verwaltungsräten ebenfalls mit einem Vertreter mit Mitspracherecht und einem mit beratender Funktion sitzen.
Für eine Überraschung sorgte die CSV, die ihren Kollegen im Plenum einen Positionswechsel präsentierte. In den zahlreichen Kommissionssitzungen zum Gesetz habe sie sich zu den meisten Punkten entweder enthalten oder sogar zugestimmt, worauf der grüne Abgeordnete Roberto Traversini hinwies.

Laut CSV-Abgeordnetem Jean-Marie Halsdorf würden Weitblick und Visionen fehlen, das Gesetz orientiere sich an den Überlegungen aus der Vergangenheit. Die demografische Entwicklung sei nicht berücksichtigt worden, meinte auch Martine Mergen (CSV), selber Ärztin. Für Arzt Alexandre Krieps (DP) hat sich die CSV damit von der Sozialmedizin im Lande abgewandt.

Gesundheitsministerin Lydia Mutsch zeigte sich erfreut, dass die Zahl derer, die nun kundtun würden, wesentlich zum neuen Gesetz beigetragen zu haben, in letzter Zeit beträchtlich zugenommen habe. Das neue Gesetz sei im Interesse des Patienten und garantiere, dass es in Luxemburg nicht zu einer Zwei-Klassen-Medizin kommen werde.
Die ADR stimmte gegen das Gesetz, „déi Lénk“ enthielt sich.

Scholnier
8. Februar 2018 - 7.56

Da kann Frau Minister es noch so oft wiederholen, der Patient stehe im Mittelpunkt, was einer Lüge gleichkommt.Wer den Gesundheitssektor kennt, weiß dass nur Rentabilisierung und Profit im Mittelpunkt stehen. Die Privatisierungen der letzten Jahre ob Öffentlicher Transport,Post,Wasser-,Stromversorgung .....haben dem Bürger bewiesen , wessen Geistes Kind die Privatisierungen sind.Der neoliberale Geist bläst jegliche Effizienz, Patientenfreundlichkeit weg. Der Sozialabbau im Gesundheits- wie Pflegesektor, und dies unter sozialistischer Federführung, geht weiter . Wer von Sozialstaat spricht, sollte zumindest die bis vor einiger Zeit erreichten Standards behalten und nicht verschlechtern.