LUXEMBURG – Obschon es für die Direktion des CHL und auch für Dr. Terzis bereits klar war, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich war, gingen drei Neurochirurgen arg mit Dr. Terzis ins Gericht, indem sie in einem Schreiben an die Direktion des Klinikums festhielten, dass Dr. Terzis eine Gefahr für die Patienten darstelle. Das wollte der Chefarzt aber nicht auf sich beruhen lassen und reichte Klage wegen Verleumdung bzw. übler Nachrede gegen die drei früheren Arzt-„Kollegen“ ein.
Während der ersten Prozesstage kamen sowohl die Vertreter der Direktion als auch einer der angesprochenen Neurochirurgen zu Wort. Gerichtspräsidentin Mylène Regenwetter gab sich bestürzt darüber, dass die Ärzte den erwähnten Brief geschrieben haben, nachdem bereits bekannt war, dass sich das CHL und Dr. Terzis trennen würden.
Gestern sagten die zwei weiteren Neurochirurgen aus und mit der Zeit wurde dem Betrachter zunehmend klarer, dass hier nicht nur über eine eventuelle Verleumdung gerichtet wurde, sondern dass die Entlassung von Dr. Terzis (diese wurde bereits vor dem Arbeitsgericht behandelt, wobei das CHL recht bekam, Dr. Terzis jedoch Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, da er der Meinung ist, dass es sich hier um eine nicht gerechtfertigte Entlassung handelt) immer wieder in den Vordergrund gerückt wurde.
In seinem Plädoyer unterstrich der Verteidiger der drei Neurochirurgen, Me Grasso, gestern, dass es sich in diesem Fall nicht um eine Verleumdung handele. Seine Mandanten hätten lediglich die Führungskenntnisse ihres Chefs bemängelt, hätten damit aber nicht gesagt, dass Terzis als Arzt versagt habe.
Der Anwalt Terzis, Me Assa, schlug den Ball aber zurück. Die drei Neurochirurgen hätten sich damals geweigert, Terzis als Chef der neurochirurgischen Abteilung anzuerkennen, deshalb hätten sie zu allen Mitteln gegriffen, um den loszuwerden, der in diesem Bereich des Klinikums für Ordnung sorgen sollte.
Das Urteil wird am 25. März verkündet.
20. Februar 2009 - 9.18 Uhr
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