Mittwoch22. Oktober 2025

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Die Tabelle muss angepasst werden

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LUXEMBURG - Die Regierung ist verpflichtet die Einkommenssteuertabelle anzupassen, meint der OGBL und verweist auf ein entsprechendes Gesetz hin.

Weil die Einkommenssteuertabelle nicht regelmäßig angepasst wird, werden Steuerzahler automatisch stärker zur Kasse gebeten, wenn durch eine Gehaltserhöhung oder -anpassung, etwa durch eine Indextranche, der besteuerbare Lohn steigt. Seit Jahren ist die Steuertabelle nicht mehr angepasst worden.

Logo" class="infobox_img" />Das Finanzministerium schuldet den Steuerzahlern eine Anpassung der Steuertabelle. (Foto: Pierre Matgé)

Nun verweist der OGBL auf einen Gesetzesartikel hin, demzufolge die Tabelle rückwirkend zum 1. Januar an die Entwicklung des Preisindex angepasst werden müsste. In einem Brief an Finanzminister Luc Frieden zitiert die Gewerkschaft Artikel 125 des abgeänderten Gesetzes vom 4. Dezember 1967 über die Einkommenssteuer, der genau vorschreibt, wann eine Tabellenanpassung fällig ist: „Wenn der durchschnittliche Verbraucherindex während der ersten sechs Monate eines Jahres im Vergleich zum Verbraucherindex der ersten sechs Monate des vorhergehenden Jahres eine Abweichung von mindestens 3,5 Prozent aufzeigt, muss der Einkommenssteuertarif für natürliche Personen ab kommenden Steuerjahr aufgrund der festgestellten Verbraucherpreisindexschwankung revidiert werden. Zu diesem Zweck hinterlegt die Regierung einen ordnungsgemäß angepassten Steuertarif bei der Abgeordnetenkammer.“

Diese Bedingung trat laut OGBL 2011 ein. Der durchschnittliche Verbraucherpreisindex der sechs ersten Monate des Jahres 2011 sei um mehr als 3,5 Prozent im Vergleich zum Verbraucherpreisindex der 2010er Vergleichsperiode gestiegen. Die Regierung hätte dem Parlament einen Gesetzesentwurf zur Anpassung der Steuertabelle unterbreiten müssen. Die Regierung müsse nun diese Unterlassung korrigieren und die Anpassungen rückwirkend zum 1. Januar 2012 vornehmen.