Sonntag19. Oktober 2025

Demaart De Maart

Die neuen Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Die neuen Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Die August-Ausgabe der „Socionews“ der Salariats kammer stellt die neuen Maßnahmen in Sachen Beschäftigung und Arbeits losigkeit vor. Das Gesetz vom 3. August 2010 sieht sowohl definitive als auch temporäre Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit vor.

Einige Punkte des Arbeitsrechts werden für 24 Monate abgeändert. Die folgenden Maßnahmen sind zeitlich begrenzt: Sie gelten vom 16. August 2010 bis zum 16. August 2012.

 Es kommt vor, dass ein entlassener Arbeitnehmer während seiner Kündigungsfrist von seiner Arbeitspflicht befreit wird. Findet er in diesem Zeitraum eine neue Stelle, so erhält der neue Arbeitgeber vom vorherigen alle Soziallasten zurückerstattet, die dem früheren Lohn entsprechen.

 Die Verlängerung der Entschädigungsdauer für Langzeitarbeitslose (mehr als zwölf Monate), die mehr als 20 Jahre Sozialabgaben bezahlt haben, gilt nun bereits für Arbeitnehmer ab 45 Jahren anstatt wie bisher ab 50. Angestellte, die von einer Firma entlassen wurden, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt, profitieren ebenfalls davon.

 Die Entschädigungsgrenze von zweieinhalb Mal den Mindestlohn gilt nun für neun anstatt wie bisher nur für sechs Monate; nach neun Monaten gilt eine maximale Arbeitslosenentschädigung von 200 Prozent des Mindestlohnes. Die Entschädigungsgrenze in eineinhalbfacher Höhe des Mindestlohnes ist für zwei Jahre aufgehoben.

 Arbeitgeber, die einen Arbeitslosen einstellen, der älter als 30 Jahre ist und keinen Anspruch auf eine Entschädigung mehr hat, erhalten eine Förderungsprämie in der Höhe von 80 Prozent der drei ersten Monatsgehälter.

 Firmen, die nicht einem der Wirtschaftsbereiche angehören, die von der Regierung als gefährdet anerkannt wurden, können unter gewissen Umständen ebenfalls von den Maßnahmen bezüglich der Kurzarbeit profitieren.
Die gefährdeten Wirtschaftsbereiche, in denen eine Arbeitszeitverkürzung notwendig ist, werden von der Regierung auf Empfehlung des Konjunkturkomitees hin festgelegt. Daraufhin ist es am Arbeitsminister, auch wiederum auf Empfehlung des Konjunkturkomitees, diejenigen Betriebe zu bestimmen, die von den Bestimmung bezüglich der Kurzarbeit profitieren können.
Nun können auch Firmen von dieser ministeriellen Entscheidung profitieren, wenn sie nicht einem der festgelegten Wirtschaftsbereiche angehören, aber in wirtschaftlicher Abhängigkeit zu den oben genannten Betrieben stehen.
Zusätzlich können noch Betriebe in den Genuss dieser Unterstützung kommen, die sich in einer Notfallsituation befinden. Es gibt zwei zusätzliche Bedingungen hierfür: Erstens muss die Arbeitszeitverkürzungen mindestens 40 Prozent betragen; zweitens muss es zwischen den Sozialpartnern ein Übereinkommen zum Beschäftigungserhalt geben.

 Schließlich übernimmt der Beschäftigungsfonds für die betroffenen Arbeitgeber die Sozialkosten auf der Ausgleichsentschädigung bezüglich der Kurzarbeit.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen beschloss der Gesetzgeber auch einige definitive Maßnahmen. So werden die Spezialmaßnahmen für ältere Arbeitnehmer nun ebenfalls Gegenstand der Diskussion zwischen den Sozialpartnern bezüglich der Maßnahmen für den Beschäftigungserhalt sein.
Darüber hinaus werden die Arbeiten im öffentlichen Interesse, die vom Arbeitsamt vorgeschlagen werden, reformiert und ebenfalls für Arbeitnehmer gelten, die älter als 50 Jahre sind.

c.mol.