Thierry Klein,
Wiebke Trapp
LUXEMBURG – Das Szenario sieht so aus: Für sechs Getränkekebons, vorausgesetzt man gibt keine Runde, gibt es fünf Getränke plus einen Plastikbecher. Der wiederum kostet einen Bon Pfand. Das Konzert ist vorbei, die Lichter gehen aus, der Becher bleibt übrig. An der Theke angekommen, um ihn abzugeben, erfährt der Gast, dass es die drei Euro gezahlten Pfand nur als neues Ticket zurückgibt. Nun steht man zwar mit einem neuen Bon da, der aber nichts wert ist, weil ja der Pfand beim Kauf eines Getränkes wieder anfällt.
Also kauft man noch einen Bon und bekommt ein neues Getränk, steht aber nach Verzehr desselben erneut vor dem gleichen Problem: Wie bekomme ich mein Pfandgeld zurück? Hier beginnt der Ärger, dem sich viele über die sozialen Netzwerke Luft gemacht haben (wir berichteten, siehe Tageblatt vom 1. Juni).
Von „Bereicherung kann keine Rede sein“
Zwar hat Veranstalter und Organisator des Events Guy Hebeler am frühen Morgen davon erfahren und umgehend per Kontrollen die Auszahlung des Pfands angewiesen haben. Für viele kam dies jedoch zu spät. Sie waren schon gegangen. „Es sind rund 500 Leute gewesen, die davon betroffen sind“, sagt Guy Hebeler auf Anfrage des Tageblatt und relativiert die Aufregung damit: „Da gebe ich mein Wort drauf.“ Trotzdem bleiben die Zweifel, wie das geschehen konnte. Fakt ist, dass Hebeler für die Essenversorgung mit einem Cateringunternehmen zusammengearbeitet hat, den Getränkeverkauf jedoch selbst in der Hand hatte.
Lediglich das Personal an den Kassen, das die Tickets verkauft hat und den Pfand ausbezahlen sollte, wurde vom beauftragten Caterer gestellt.
Hebeler nimmt die Schuld auf sich, ihm ist an einem Ende der Debatte gelegen. „Das war ein Missverständnis zwischen meiner Firma Abraxas und dem Caterer“, sagt er.
In Zahlen ausgedrückt bedeutet das Missverständnis 1.500 Euro, von „Bereicherung“ irgendeiner Seite könne deshalb keine Rede sein, sagt Hebeler.
Er habe sowieso angeboten, denjenigen, die auf den Bons sitzen geblieben sind, den Betrag zurück zu überweisen. Das soll auch die letzten Zweifel ausmerzen. 17 Briefe sind bis jetzt bei ihm eingetrudelt, davon seien elf bereits erstattet, sagt er.
Das muss auch so sein. Jean Feiereisen von der „Union luxembourgeoise des consommateurs“ (ULC) hat dazu eine klare Position.
Bei einem einmalig stattfindenden Ereignis wie einem Konzert müsse der Besucher spätestens gegen Ende des Konzertes sein Pfand in Bargeld zurückbekommen. „Wenn man ihm immer wieder Bons aushändigt, damit er weiter konsumiert, obwohl er das nicht will, dann käme dies einer unlauteren Bereicherung nahe“, stellt der ULC-Vertreter klar.
De Maart
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